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Altersgrenze soll heraufgesetzt werden NRW erwägt Verbeamtung bis 40 Jahre

Düsseldorf (RP). Die Altersgrenze zur Verbeamtung, die in NRW derzeit bei 35 Jahren liegt, wird möglicherweise auf 40 Jahre heraufgesetzt. Nach Informationen unserer Redaktion soll die Anhebung nicht nur für Lehrer gelten, sondern für alle in Frage kommenden Bewerber.

Die CDU-Landtagsfraktion hatte vor sechs Wochen den Stein mit ihrem Beschluss ins Rollen gebracht, die Altersgrenze für Lehrer an Berufskollegs auf 40 Jahre anzuheben. Auf diese Weise sollte die Abwanderung von qualifizierten Lehrkräften in andere Bundesländer, die bis 40 oder sogar noch länger verbeamten, gestoppt werden. Doch die Lage habe sich geändert, heißt es jetzt in Düsseldorf.

Inzwischen liege die Begründung des Urteils vor, mit dem das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig im Februar der Klage von sieben Lehrern aus NRW teilweise stattgegeben hatte. Diese Lehrer waren der Zusage der damaligen rot-grünen Landesregierung aus dem Jahr 2000 gefolgt, dass Seiteneinsteiger-Lehrer für Mangelfächer (Chemie, Englisch, Mathematik, Physik) bis 45 Jahre verbeamtet würden. Die schwarz-gelbe Regierung hob 2006 diesen so genannten Mangelfacherlass auf — mit der Folge, dass ältere Seiteneinsteiger nun nicht mehr Beamte werden konnten und zum Teil beträchtliche finanzielle Einbußen hinnehmen mussten.

Es hagelte Proteste. Doch die Klagen wurden zunächst abgewiesen. Dann aber zeigte Leipzig NRW die Rote Karte. Zwar sei eine Höchstgrenze für die Verbeamtung sinnvoll und zulässig, doch nötig sei dazu eine klare Regelung des Gesetzgebers, also des Parlaments, mit der die Verbeamtungspraxis präzise festgelegt werde. Stattdessen war seinerzeit von Rot-Grün der verwaltungsmäßige Erlassweg gewählt worden. Die Folge: Die Verbeamtungspraxis gilt als unwirksam.

In Düsseldorf wird befürchtet, dass dieses Vakuum eine regelrechte Klageflut von angestellten Lehrern auslösen könnte. Doch nicht nur das: Das Bundesverwaltungsgericht habe in seiner Begründung erkennen lassen, dass die Privilegierung einzelner Gruppen (Lehrer) problematisch sei, heißt es. CDU-Fraktionschef Helmut Stahl mahnte gestern zur Eile, um einer breiten Klagewelle zuvorzukommen: Was für Lehrer gelten solle, müsse auch für die anderen gelten.

Hinter den Kulissen wird bereits an einer umfassenden Neuregelung gearbeitet. Beteiligt sind das Finanz-, das Innen- und das Schulministerium. Doch eine solche Neuregelung würde die Landeskasse um mehrstellige Millionenbeträge pro Jahr belasten.

(RP)
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