Verwaltungsgericht Berlin urteilt NPD-Wahlwerbespot ist Volksverhetzung
Berlin (RPO). Der Fernsehsender RBB muss einen Wahlwerbespot der rechtsextremen NPD zur Berliner Abgeordnetenhauswahl am 18. September nicht ausstrahlen. Der Spot erfüllt den Tatbestand der Volksverhetzung, entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag.
Es schloss sich damit der Auffassung des Rundfunks Berlin-Brandenburg an. Laut Gericht greift der NPD-Film die Menschenwürde vor allem der in der Hauptstadt lebenden Muslime an. Sie würden "böswillig verächtlich gemacht", weil der Spot suggeriere, "dass Ausländer stets kriminell seien und rohe Gewalttaten gegen Deutsche begingen", befand das Gericht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
RBB-Intendantin Dagmar Reim begrüßte die Gerichtsentscheidung und sieht sich im Vorgehen des Senders bestätigt. "Damit bleibt es dabei: Wir werden den Spot nicht senden", betonte sie. Der RBB hatte die Ausstrahlung des Spots am vergangenen Freitag abgelehnt. Daraufhin war die NPD Anfang der Woche vor das Verwaltungsgericht gezogen.
Aktenzeichen: VG 2 L 131.11.