Rechtsextreme Partei NPD bekommt vorerst keine staatlichen Gelder mehr

Karlsruhe/Berlin · Die NPD muss vorerst auf Parteienfinanzierung verzichten, entschied das Bundesverfassungsgericht am Montag. Hintergrund ist eine millionenschwere Strafzahlung, die die rechtsextreme Partei noch nicht beglichen hat.

NPD-Verbotsantrag - ein riskantes Unterfangen
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Der Entscheidung des Verfassungsgerichts nach muss der Bundestag die zum 15. November anstehende Rate im Rahmen der Parteienfinanzierung an die NPD nicht leisten, sondern darf sie mit einer fälligen Strafzahlung der Partei in Millionenhöhe verrechnen. Über die Verfassungsbeschwerde der Partei gegen diese Strafe ist damit noch nicht entschieden.

Im Mai hatten die Karlsruher Richter in der gleichen Frage in einer Eilentscheidung entschieden, dass der Bundestag der NPD im Wahlkampf nicht den Geldhahn zudrehen darf - die Partei könne sonst nur eingeschränkt für sich werben. Nun lehnte der Zweite Senat es ab, diese einstweilige Anordnung zu wiederholen. "Indem die NPD eine bereits erhobene Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin für erledigt erklärt hat, hat sie die fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten nicht ausgeschöpft", heißt es zur Begründung in dem Beschluss.

Der Bundestag hatte die Auszahlung der Mittel gestoppt, weil die NPD eine Strafe in Höhe von 1,27 Millionen Euro wegen eines fehlerhaften Rechenschaftsberichts 2007 nicht beglichen hatte.

Die NPD bekommt - wie andere Parteien auch - Geld aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Diese richtet sich nach den bei Europa-, Bundestags- und Landtagswahlen erzielten Stimmen und nach den Beiträgen und Spenden, die eine Partei einnimmt. Das Geld wird vierteljährlich in Abschlagszahlungen verteilt.

(dpa)
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