Bundestag Norbert Lammert will mehr Rechte für die Opposition

Berlin · Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) will die angestrebte Erweiterung der Oppositionsrechte im Bundestag durch einen einfachen Beschluss des Parlaments regeln.

"Das ist die Wahrheit" - Zitate zur ersten Sitzung des Bundestages
8 Bilder

"Das ist die Wahrheit" - Zitate zur ersten Sitzung des Bundestages

8 Bilder

Dazu legte Lammert dem Ältestenrat des Parlaments einen Vorschlag vor, wie "Spiegel Online" am Donnerstag berichtete. Demnach sollen die Oppositionsfraktionen Grüne und Linke das Recht erhalten, gemeinsam Untersuchungsausschüsse, öffentliche Anhörungen oder Sondersitzungen erwirken zu können. Eine Änderung der Geschäftsordnung des Bundestages oder gar des Grundgesetzes lehnte Lammert dem Bericht zufolge aber ab.

"Ich halte es nicht für sinnvoll, dass wir je nach Wahlergebnis die Quoren für Minderheitenansprüche neu festlegen", sagte der Bundestagspräsident "Spiegel Online". Ein Beschluss sei aus seiner Sicht nicht weniger verbindlich: "Wenn der Bundestag das so beschließt, dann legt er sich auf diese wichtigen Minderheitenrechte fest." Lammert drängte weiter darauf, die Streitfrage rasch beizulegen, damit "die Minderheitenrechte tatsächlich wahrgenommen werden können".

Linksfraktion bemängelt mangelnde Rechtssicherheit

Grüne und Linke verfügen zusammen nur über 20 Prozent der Sitze im Bundestag. Für die Einsetzung von Untersuchungsausschüssen und andere Rechte ist bislang aber ein Quorum von 25 Prozent notwendig. Insofern blieben ohne eine Korrektur der Opposition wegen der zahlenmäßigen Übermacht der großen Koalition wichtige Möglichkeiten der Einflussnahme und der Kontrolle der Regierungsarbeit verwehrt.

Die Parlamentsgeschäftsführerin der Linken, Petra Sitte, begrüßte am Donnerstagabend in Berlin die Initiative Lammerts. Sie wies aber darauf hin, dass die vorgeschlagenen Regelungen "nur durch Geschäftsordnungs- und Gesetzesänderungen rechtssicher und einklagbar werden können". Auch fordert die Linke für die Opposition das Recht, Normenkontrollklagen beim Bundesverfassungsgericht einreichen zu können. Dazu ist laut Grundgesetz jedoch ebenfalls ein Quorum von 25 Prozent der Bundestagsabgeordneten erforderlich.

(AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort