Künftig mehr Therapie für Täter Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen

Berlin · Der Bundestag hat die Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Das am Donnerstagabend vom Parlament gebilligte Gesetz sieht vor, dass sich die Unterbringung hochgefährlicher Straftäter in der Sicherungsverwahrung deutlich von der vorangegangenen Strafhaft unterscheiden muss.

Sicherungsverwahrung - die härteste Strafe in Deutschland
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Foto: dapd

Dies wird für die Länder mit deutlichen Zusatzkosten verbunden sein, weil bauliche Maßnahmen erforderlich werden. Die Einrichtungen der Sicherungsverwahrung müssen sich deutlich von den Gefängnissen unterscheiden. Zudem sollen die Straftäter eine intensivere Therapie bekommen.

Das Gesetz schreibt vor, dass die Gefährlichkeit der Sicherheitsverwahrten durch intensive Therapie so weit wie möglich gemindert werden muss. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) appellierte an die Opposition, das Gesetz im Bundesrat nicht zu verzögern. Mit der Neuregelung erhielten die Länder Planungssicherheit für ihre Vollzugsgesetze, und in den Anstalten könnten die räumlichen und personellen Voraussetzungen geschaffen werden. "Auch deshalb ist es jetzt wichtig, dass das Vorhaben nicht verzögert wird", erklärte die Ministerin.

Das am Donnerstag beschlossene Gesetz des Bundes schafft nur den Rahmen für die künftige Sicherungsverwahrung. Die genaue Ausgestaltung ist Sache der Länder. Die SPD kündigte an, wegen des Gesetzes den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat anrufen zu wollen. Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) kritisierte im "Hamburger Abendblatt" vom Freitag, dass das Gesetz nicht die Möglichkeit enthalte, hochgefährliche Straftäter nachträglich in eine Therapieunterbringung zu bringen.

"Der Regierungsentwurf zur Sicherungsverwahrung bietet nur unzulänglichen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Straftätern, die ihre Strafe verbüßt haben", erklärte die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Christe Lambrecht. "Die Justizministerin riskiert damit eine Sicherheitslücke", fügte sie hinzu.

Mit der Reform wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2010 umgesetzt. Das Gericht hatte die bisherige Praxis der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt, weil die Betroffen nach Verbüßung ihrer Strafe weiter wie im normalen Strafvollzug untergebracht wurden und kaum Therapie erhielten.

(AFP)
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