Neuregelung beim Familiennachzug Etwa 9000 Visa für Angehörige von Flüchtlingen erteilt

Berlin · Zwei Jahre lang konnten vielen Bürgerkriegsflüchtlinge in Deutschland keine Angehörigen zu sich holen. Seit einem Jahr ist das wieder möglich - ein paar Tausend Menschen konnten die Neuregelung nutzen.

 Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg.

Eine syrische Familie sitzt vor einem Asylwohnheim der Zentralen Ausländerbehörde des Landes Brandenburg.

Foto: dpa/Patrick Pleul

Seit der Neuregelung des Familiennachzugs vor einem Jahr haben etwa 9000 Angehörige von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus Visa für Deutschland bekommen. Von August 2018 bis Ende Juni wurden insgesamt 8758 Einreiseerlaubnisse erteilt, wie das Auswärtige Amt der Deutschen Presse-Agentur auf Anfrage mitteilte.

Im August 2018 trat eine Neuregelung in Kraft, wonach auch „subsidiär Schutzberechtigte“ - in der Regel Bürgerkriegsflüchtlinge - wieder Angehörige zu sich nach Deutschland holen dürfen. CDU, CSU und SPD hatten sich nach mühsamen Verhandlungen auf die Öffnung geeinigt. Allerdings gibt es eine monatliche Obergrenze von 1000 positiven Entscheidungen beim Bundesverwaltungsamt.

Die deutschen Vertretungen im Ausland nehmen die Anträge auf Familiennachzug entgegen, die Ausländerbehörden in Deutschland prüfen sie. Das Bundesverwaltungsamt wacht darüber, dass nicht mehr als 1000 Genehmigungen pro Monat erteilt werden. „Die in den Monaten Februar, März und April 2019 übersandten Anträge, die knapp über das Kontingent von 1000 hinausgingen, konnten in den Folgemonaten berücksichtigt werden“, erläuterte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Da es einen Zeitverzug zwischen den verschiedenen Stufen im Verfahren gibt, kann es sein, dass in manchen Monaten mehr als 1000 Visa erteilt werden. Die Neuregelung war zunächst schleppend in Gang gekommen. Zwischen Dezember und Mai wurden dann aber jeden Monat mehr als 1000 Visa erteilt. Im Juni waren es 804 Visa.

Für Asylbewerber, die in Deutschland Schutz erhalten, gibt es unterschiedliche Kategorien. Wer in seiner Heimat politisch verfolgt wurde oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt ist, darf seine Familie nachholen - auch dann, wenn er für deren Unterhalt nicht selbst aufkommen kann.

„Subsidiären Schutz“ erhält, wer zwar nicht verfolgt wird, bei einer Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wäre, etwa weil dort Krieg herrscht. Das betrifft vor allem Flüchtlinge aus Syrien. Für Menschen mit diesem eingeschränkten Schutzstatus war der Familiennachzug zuvor zwei Jahre lang ganz ausgesetzt.

Erwachsene können Ehepartner und minderjährige Kinder zu sich holen. Auch die Eltern unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge erhalten Visa.

(zim/dpa)
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