Nach Volksbegehren in Bayern Neues Rauchergesetz auch in NRW?

München/Düsseldorf (RP). In Bayern wird voraussichtlich nächstes Jahr das Volk über ein rigoroses Rauchverbot abstimmen. Bei einem Volksbegehren für einen verschärften Nichtraucherschutz wurde die erforderliche Stimmenzahl übertroffen. Ein Plebiszit könnte auch das liberale Rauchergesetz von NRW kippen.

Viele Wirte umgehen das Rauchverbot
6 Bilder

Viele Wirte umgehen das Rauchverbot

6 Bilder

Eine Nachricht aus Bayern nährt die Hoffung von Nikotin-Gegnern, dass das liberale Nichtraucherschutzgesetz in NRW außer Kraft gesetzt werden kann. Ein Volksbegehren für einen deutlich verschärften Nichtraucherschutz hat dort die erforderliche Stimmenzahl deutlich übertroffen.

Knapp 1,3 Millionen Bürger — 13,9 Prozent der bayerischen Wähler — haben sich in die Listen eingetragen. Nun muss der Landtag in München die Forderungen entweder umsetzen — oder es kommt zu einer Volksabstimmung. Dabei entscheidet dann die einfache Mehrheit darüber, ob es ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Wirtshäusern, Kneipen, Diskotheken, Bars und Bierzelten geben soll. Das Plebiszit würde voraussichtlich im ersten Halbjahr des kommenden Jahres stattfinden.

In Bayern war das Volksbegehren von der Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) angestoßen worden. SPD, Grüne sowie mehrere Verbände hatten die Forderung unterstützt. Nach der Landtagswahl hatte die bayerische FDP im Koalitionsvertrag durchgesetzt, dass das von der CSU ursprünglich vorgesehene strenge Nichtraucherschutzgesetz revidiert wurde. In Bayern wurden danach, wie auch in NRW, Raucherclubs in der Gastronomie erlaubt. In etlichen Gaststätten darf dort somit weiter gequalmt werden.

Das Nichtraucherschutzgesetz von NRW ist am 1. Januar 2008 in Kraft getreten. Seit Juli 2009 enthält das Gesetz zusätzlich Regelungen zu den so genannten Eckkneipen. Ein generelles Rauchverbot gilt für Erziehungs- und Bildungseinrichtungen sowie in Behörden. In NRW wurde bereits im Jahr 2007 ein Volksbegehren für mehr Nichtraucherschutz vorbereitet. Der Schwerter Rechtsanwalt Rainer Budde hatte angekündigt: "Wir können jederzeit losschlagen."

In Schulen und Apotheken hatten Unterschriftenlisten ausgelegen. Kommt es nach der Erfolgsmeldung aus Bayern nun auch in NRW zu einem Plebiszit? Der Initiator des bayerischen Volksbegehrens, der Passauer ÖDP-Stadtrat Sebastian Frankenberger, sagte, auch in NRW und Berlin planten die Gesundheitsschützer jetzt Volksbegehren.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann glaubt daran indessen nicht. In NRW gebe es "derzeit keine nennenswerten Bestrebungen in puncto Nichtraucherschutz", stellte der CDU-Politiker gestern auf Anfrage fest. "Das zeigt, dass wir mit unserem Gesetz die Lebenswirklichkeit so weit wie möglich abbilden."

Gerhard Papke, Fraktionsvorsitzender der FDP im Düsseldorfer Landtag, sieht das ähnlich. Er könne nicht erkennen, dass es in NRW eine vergleichbare Stimmung wie in Bayern gebe, sagte der Liberale. Dort habe "die unklare Position der CSU für Unsicherheit und Verärgerung" gesorgt.

In NRW habe die Landesregierung hingegen ihre klare Linie nicht verlassen. Das Nichtraucherschutzgesetz sei praxisnah, es herrsche "eine große Zufriedenheit damit im Land", erklärte Papke. "Wir wollen in NRW keinen Verbotsstaat haben." Deshalb solle es bei den erlaubten Ausnahmen bleiben.

In NRW müssen Volksbegehren von mindestens acht Prozent der Stimmberechtigten unterzeichnet sein. Sie können darauf gerichtet sein, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, so ist binnen zehn Wochen ein Volksentscheid herbeizuführen.

Dabei entscheidet die Mehrheit der abgegebenen Stimmen, sofern diese von mindestens 15 Prozent der Stimmberechtigten getragen wird. Zur Bundestagswahl 2009 waren in Nordrhein-Westfalen rund 13, 2 Millionen Bürger stimmberechtigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort