Schutz für Verbraucher Neues Gesetz soll vor Abzocke im Internet schützen

Düsseldorf · Sie locken die Internetnutzer mit Schlagworten wie "gratis", "free" oder "kostenlos" - diese Versprechen erweisen sich all zu oft aber als dreiste Lüge. Anbieter unseriöser Internetseiten haben in den vergangenen Jahren Millionen Verbraucher geprellt, indem sie sie mit Kostenlos-Angeboten auf ihre Seite lockten und ihnen hinterher saftige Rechnungen präsentierten. Am Mittwoch tritt ein neues Gesetz in Kraft, das Verbraucher vor solchen Kosten- und Abofallen besser schützen soll.

Dann müssen Online-Händler unmittelbar vor Abschluss des Bestellvorgangs die wesentlichen Informationen über den Vertrag — etwa den Preis — deutlich angeben. Falls ein Mausklick für Nutzer Kosten verursacht, müssen die Hinweis-Buttons darauf zudem
eindeutig beschriftet sein. Vor allem die Button-Lösung soll Nutzer vor Abzocke
und Unzulässigkeiten bei Online-Angeboten besser schützen.

Die Verbraucherzentrale NRW hofft auf eine bessere Transparenz: "Wir setzen darauf, dass sich die bisherige Masche, aus kostenlosen Infos und Dienstleistungen im Internet mit zwielichtigen Tricks kräftig Kapital zu schlagen, jetzt endlich in Nichts auflöst", heißt es in einer Stellungnahme.

Bisheriges Vorgehen

Wie gehen die unseriösen Anbieter bisher vor? Betreiber halbseidener Internetseiten bieten Dinge an, die es auf seriösen Webseiten umsonst gibt: etwa SMS, Kochrezepte oder Hausaufgabenhilfe. Um die Angebote zu nutzen, müssen Verbraucher ihre persönlichen Daten angeben - die Falle schnappt zu.

Wenig später meldet sich der Anbieter und verlangt Geld für das angeblich getätigte Geschäft. Dabei können Verbraucher vorher überhaupt nur im Kleingedruckten erkennen, dass Kosten anfallen würden. Verbraucherschützer raten zwar stets, nicht zu zahlen. Aber eingeschüchtert von Mahnungen und Inkassoschreiben von Anwälten zahlten viele Verbraucher doch.

Wie sollen Kunden vor Abofallen künftig geschützt werden?

Das neue Gesetz soll diese Masche ins Leere laufen lassen. Unternehmen müssen ihre Internetkunden künftig über den Gesamtpreis ihrer Bestellung eindeutig informieren, und zwar unmittelbar vor dem Absenden der Bestellung. Ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag kommt fortan nur noch dann zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich per Klick aufd en Warnknopf bestätigt hat, dass er um die anfallenden Kosten weiß. Der Button muss eindeutig gekennzeichnet sein. Die Bundesregierung schlägt hier die Formulierung "zahlungspflichtig bestellen" vor.

Heben Onlinehändler wegen des neuen Gesetzes jetzt ihre Preise an? Unternehmen, die Waren im Internet anbieten, müssen ihren Onlineshop entsprechend der Vorgaben des Gesetzes umgestalten. Nach Schätzung der Bundesregierung kostet die Umstellung ein Unternehmen im Schnitt 150 Euro.

Alle knapp 280.000 Onlinehändler in Deutschland zusammengefasst entstehen der Wirtschaft damit einmalige Kosten von etwa 41,5 Millionen Euro. In Einzelfällen könne der Mehraufwand dazu führen, dass ein Anbieter seine Preise anhebt, vermutet die Regierung. Auswirkungen auf das gesamte Verbraucherpreis-Niveau seien aber nicht zu erwarten.

(csr)
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