Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Neues Ehegattensplitting kostet 55 Millionen pro Jahr

Berlin · Die vom Bundesverfassungsgericht erzwungene steuerliche Gleichbehandlung von Homo-Paaren mit der Ehe kostet den Staat künftig 55 Millionen Euro im Jahr. Das geht aus einem Entwurf für eine Neuregelung hervor, mit dem das Bundesfinanzministerium auf das jüngste Karlsruher Urteil vom Donnerstag reagiert.

Chronologie zur Gleichstellung homosexueller Partnerschaften
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Foto: dpa, jst htf jsc vbm

Bisher hatte das Ministerium Mindereinnahmen von etwa 30 Millionen Euro unterstellt. Allerdings basierten diese Schätzungen auf 23 400 eingetragenen Lebenspartnerschaften in Deutschland. Nach den aktuellen Zahlen gibt es aber 34 000 Lebenspartnerschaften. Von den Mindereinnahmen entfällt die Hälfte auf den Bund, der Rest auf Länder (20 Millionen Euro) und Gemeinden (8 Millionen Euro).

Zugleich wird betont, dass die rückwirkende Korrektur ab 2001 nur für offene Fälle gilt - dass eingetragene Lebenspartnerschaften also nur für die Jahre in den Genuss des Splittingvorteils kommen, für die noch kein bestandskräftiger Steuerbescheid vorliegt.

Die Kosten für die rückwirkende Gleichstellung beziffert das Finanzministerium nach Angaben der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" auf einmalig 150 Millionen Euro. 2013 schlagen damit dem Gesetzentwurf zufolge Kosten von 175 Millionen Euro zu Buche.

Über die entsprechende "Formulierungshilfe" für die Regierungsfraktionen soll das Kabinett am Mittwoch abstimmen. Die schwarz-gelbe Koalition will den Gesetzentwurf am 14. Juni in den Bundestag einbringen und am 28. Juni darüber abstimmen lassen.

Eine volle Gleichstellung im Adoptionsrecht ist nicht geplant.
"Hier darf es keinen Schnellschuss geben. Nötig ist eine sehr sorgfältige Prüfung", sagte CSU-Chef Horst Seehofer der "Bild am Sonntag". Die steuerliche Behandlung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sei rechtlich einfacher zu lösen als das Adoptionsrecht, sagte der bayerische Ministerpräsident.

(dpa/das)
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