Gesetzentwurf Neuer Vorstoß zu Patientenverfügungen

Berlin (RPO). Jahrelang wird bereits über die Verbindlichkeit von Patientenverfügungen gestritten. Nun gibt es einen neuen Vorstoß: Abgeordnete von Union, SPD, Grünen und FDP stellten am Dienstag in Berlin einen gemeinsamen Gesetzentwurf vor. Er sieht für den Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen unabhängig vom Stadium der Erkrankung strengere Auflagen vor als bisherige Vorschläge.

Ziel ist es, die vorsorgliche Patientenverfügung über ärztliche Maßnahmen im Notfall genau zu regeln und im Betreuungsrecht zu verankern. Danach sollen schriftlich festgelegte Anordnungen über Art und Umfang medizinischer Behandlung grundsätzlich verbindlich sein. Bei existenziellen Fragen dürfe es keine rechtliche Grauzone geben, sagte der stellvertretende Unionsfraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach. Katrin Göring-Eckart (Grüne) betonte die Bedeutung der Selbstbestimmung ebenso wie der umfassenden Information.

Zweistufiges Konzept

Der besonders heiklen Frage des Abbruchs lebenserhaltender Behandlung begegnet der Entwurf mit einem zweistufigen Konzept: Der Abbruch kann demnach in einer einfachen Patientenverfügung verbindlich nur festgelegt werden für den Fall, dass eine unheilbare, tödliche Krankheit oder endgültiger Verlust des Bewusstseins vorliegt. Wer aber lebenserhaltende Maßnahmen unabhängig von Art oder Stadium der Erkrankung ausschließen will, müsste sich umfassend ärztlich beraten lassen, seine Verfügung notariell beglaubigen und sie alle fünf Jahre bestätigen.

Kritik an Beratungs- und Beurkundungspflicht

(ap)
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