Strukturreform der Öffentlich-Rechtlichen Diese Änderungen beinhaltet der neue Medienstaatsvertrag

Hannover · Die Länderchefs hatten sich im Juni auf eine Reform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Jetzt unterzeichneten sie einen neuen Medienstaatsvertrag. Welche Änderungen dieser beinhaltet.

 Ministerpräsidenten und Regierungschefs der Bundesländer sitzen während einer Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen.

Ministerpräsidenten und Regierungschefs der Bundesländer sitzen während einer Sitzung der Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen.

Foto: dpa/Michael Matthey

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder haben sich auf den neuen Medienstaatsvertrag geeinigt. Das Gesetzeswerk wurde nach Angaben der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz am Freitag von fast allen Regierungschefs unterzeichnet. Die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), die die Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover früher verlassen musste, werde in der kommenden Woche unterzeichnen. Rheinland-Pfalz koordiniert die Rundfunkpolitik der Länder.

Geändert wird insbesondere die Definition des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten. Der Online-Auftrag wird fortentwickelt und die Sender erhalten die Möglichkeit, einzelne Kanäle wie Tagesschau24 oder ZDFinfo ins Internet zu verlagern. Die Aufsichtsgremien sollen zusätzliche Aufgaben erhalten. Unter anderem sollen sie über eine „wirtschaftliche und sparsame Haushalts- und Wirtschaftsführung“ wachen sowie „inhaltliche und formale Qualitätsstandards“ festsetzen und „standardisierte Prozesse zu deren Überprüfung“.

Nach sechs Jahre dauernden Diskussionen hatten sich die Länderchefs im Juni auf eine Reform von Auftrag und Struktur der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geeinigt. Auf dieser Grundlage erstellte die Rundfunkkommission der Länder den Entwurf des Medienänderungsstaatsvertrags. Das Vertragswerk geht nun zur Ratifizierung an die 16 Landtage, es soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

Künftig werden weniger lineare Fernsehkanäle im Medienstaatsvertrag beauftragt. Vorgeschrieben sind nur noch Das Erste, das ZDF, die Dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle 3sat und Arte. Bei den übrigen TV-Angeboten wie Phoenix, Kika, ZDFneo, ZDFinfo, Tagesschau24, ARD Alpha oder One (früher: Einsfestival) können die Sender in Abstimmung mit den Gremien entscheiden, ob sie diese als eigenständige Kanäle weiterführen oder ins Internet verlagern. Die Aufsichtsgremien müssen der Abschaltung von Programmen, deren Überführung vom Linearen ins Internet oder deren Austausch zustimmen.

Fragen der Finanzierung sind nicht Gegenstand des neuen Medienstaatsvertrags. Sie sollen in einem zweiten Reformschritt behandelt werden.

Die Länder hatten 2016 eine Arbeitsgruppe zum Thema „Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten“ eingesetzt und die Sender aufgefordert, Reformen auszuarbeiten. Medienpolitik ist in Deutschland Aufgabe der Bundesländer.

Im November 2020 löste der Medienstaatsvertrag den alten Rundfunkstaatsvertrag ab. Das Vertragswerk, das alle 16 Bundesländer 1991 geschlossen haben, regelt unter anderem die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Sender und die Zulassung von Privatsendern.

(mzu/epd)
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