Gesundheitspolitik Werben für bewusste Organspende

Wenn es nach dem Gesundheitsminister geht, dann ist Organspender, wer nicht widerspricht. Eine parteiübergreifende Initiative legt einen Gegenvorschlag vor. Er setzt auf Ärzte und Ämter.

 Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Katja Kipping, Linksparteichefin, und Annalena Baerbock, Grünen-Bundesvorsitzende (v.l.), stellen ihren Gesetzentwurf zur Organspende in der Bundespressekonferenz vor.

Karin Maag (CDU), Hilde Mattheis (SPD), Christine Aschenberg-Dugnus (FDP), Katja Kipping, Linksparteichefin, und Annalena Baerbock, Grünen-Bundesvorsitzende (v.l.), stellen ihren Gesetzentwurf zur Organspende in der Bundespressekonferenz vor.

Foto: dpa/Kay Nietfeld

Im Ringen um dringend benötigte Organspenden für todkranke Menschen schlägt eine parteiübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten mehr Aufklärung durch Bürgerämter und Hausärzte vor – die Entscheidung soll aber weiterhin jeder Einzelne bewusst selbst treffen. Damit grenzen sich die Politiker um die Parteivorsitzenden von Grünen und Linken, Annalena Baer­bock und Katja Kipping, von dem Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und weiteren Abgeordneten ab, wonach jeder Bürger automatisch ab dem 18. Lebensjahr als Organspender registriert wird, der nicht ausdrücklich widerspricht. Beide Gesetzentwürfe sollen vor der Sommerpause in den Bundestag eingebracht werden; möglichst im Herbst soll ohne Fraktionsdisziplin entschieden werden.

Nach dem von Baerbock, Kipping sowie den Gesundheitsexperten Karin Maag (CDU),  Hilde Mattheis (SPD) und Christine Aschenberg-Dugnus (FDP) am Montag in Berlin vorgelegten Gesetzentwurf sollen die Bürger etwa bei der Verlängerung ihrer Personalausweise auf die Möglichkeit der Organspende hingewiesen werden. Hausärzte sollen mindestens alle zwei Jahre über eine mögliche Spende aufklären. Alle Spender sollen sich in ein Online-Register eintragen.

Maag sagte, Organspenden sollten eine bewusste und freiwillige Entscheidung bleiben, „die weder erzwungen werden darf noch von der Gesellschaft erwartet werden kann“. Das Selbstbestimmungsrecht des Menschen könne „nicht auf ein nachträgliches Veto reduziert werden“. Eine rechtliche Verpflichtung drohe zudem das Vertrauen in die Organspende zu erschüttern. Dabei sei die Bereitschaft hoch, es müsse nur durch bessere Informationen erreicht werden, dass sich auch mehr Menschen als Spender registrieren ließen.

Kipping sagte, sie setze auf mehr Organspenden durch bewusste Entscheidungen, Spahn auf mehr Spenden durch Schweigen. Junge Menschen treibe Liebeskummer oder der Ausbildungsplatz um, nicht aber die Frage: „Was passiert mit meinen Organen nach dem Tod?“ Aschenberg-Dugnus hob die Rolle der Hausärzte hervor. Sie seien in der Regel eine Vertrauensperson und könnten auf die Sorgen und Ängste der Menschen eingehen. Viele befürchteten, dass sie vorzeitig für tot erklärt würden. Nur ein gut informierter Patient könne eine Entscheidung selbstbestimmt treffen. Sie betonte: „Eine Organspende bedeutet am Ende, das Leben eines anderen zu retten.“ Die Hausärzte sollen für die Beratung extra honoriert werden.

Spahn begrüßte, dass ein weiterer Vorschlag für mehr Organspenden vorgelegt worden sei, weil eine breite Debatte wichtig sei. Er betonte, sein Vorschlag bedeute keine Pflicht zur Organabgabe. Die Widerspruchslösung sorge aber für mehr Verbindlichkeit.

Deutschland gehört europaweit zu den Ländern mit den geringsten Spenden. Zum Vergleich: Während im Spitzenreiterland Spanien 46,9 Organspender auf eine Million Einwohner kommen, sind es in Deutschland nur 9,7. Zudem sind die Kliniken hierzulande für spontane Organentnahmen bisher schlecht ausgestattet. Es fehlt vor allem an Geld und Personal. Das soll sich durch ein am 1. April in Kraft getretenes Gesetz ändern.

(kd/qua)
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