Digitale beim Arzt Krankschreibungen künftig per Videosprechstunde möglich

Berlin · In der Krankenversicherung gelten ab sofort neue Regeln. So dürften Ärzte künftig gesetzlich krankenversicherte Patienten per Videosprechstunde krankschreiben. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen.

 Ein Hausarzt spricht während einer Videosprechstunde in seiner Praxis mit einer Patientin. (Symbolbild)

Ein Hausarzt spricht während einer Videosprechstunde in seiner Praxis mit einer Patientin. (Symbolbild)

Foto: dpa/Monika Skolimowska

Wer krank ist, muss künftig nicht mehr zwingend im Wartezimmer hocken. Stattdessen kann man sich die Krankschreibung per Videosprechstunde abholen. Eine entsprechende Anpassung der bundesweit geltenden Regeln beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nach eigenen Angaben vom Donnerstag. Voraussetzung ist unter anderem, dass der Patient der betreffenden Arztpraxis persönlich bekannt ist und die Art der Erkrankung einen Untersuchung per Videoschaltung zulässt.

Außerdem ist die Dauer im Fall einer erstmaligen Krankschreibung auf sieben Tage begrenzt, wie der G-BA in Berlin mitteilte. Ein Anspruch auf Krankschreibung per Video besteht nicht. Die Neuerung habe nichts mit der Corona-Pandemie zu tun, hieß es weiter.

Der G-BA ist das höchste Beschlussorgan der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Er besteht aus Vertretern von Ärzteschaft, Kliniken und Krankenkassen und entscheidet über den Leistungskatalog.

(juw/AFP)
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