Neue Gefahren Richterbund fordert schärfere Strafen gegen Terror-Unterstützer

Berlin · Der verschärfte Konflikt zwischen den USA und dem Iran kann auch für die Verbündeten der Amerikaner gefährlich werden. Der Richterbund fordert jedenfalls schärfere Strafen gegen Terror-Unterstützer.

Vor dem Hintergrund möglicher neuer Terrorgefahren auch in Deutschland durch die Eskalation des Konflikts zwischen den USA und dem Iran hat der Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Sven Rebehn, die Bundesregierung aufgefordert, Lücken im Anti-Terror Strafrecht zu schließen. „Wer eine terroristische Vereinigung unterstützt, kann heute unter Umständen nicht dafür bestraft werden“, bemängelte Rebehn im Gespräch mit unserer Redaktion. „Hat jemand zum Beispiel für den IS Geld gesammelt oder Waffen beschafft, ist das nur dann strafbar, wenn das Geld oder die Waffenlieferung die Terroristen tatsächlich erreicht.“  Das sei bei Terrorvereinigungen in Krisenländern wie Syrien aber schwer und bisweilen gar nicht nachzuweisen. Eine lediglich versuchte Unterstützung terroristischer Vereinigungen sei bislang nicht strafbar. „Diese Lücke gilt es zu schließen“, forderte Rebehn.

Der Verbandsgeschäftsführer forderte zudem, die Strafobergrenze im Bereich Terrorismus von zehn auf 15 Jahre zu erhöhen. Dies wiederum eröffne  der Justiz größere Spielräume, um im Einzelfall abgestuft auf die Gefährlichkeit einer terroristischen Vereinigung und die Beteiligung der Mitglieder zu reagieren. Rebehn betonte: „Es geht hier um Organisationen, die sich Mord, Völkermord oder Kriegsverbrechen zum Ziel gesetzt haben. Das sollte sich im Strafrahmen widerspiegeln.“

Die Gesetzeslücke ist schon länger erkannt. Bislang ist aber nichts geschehen. Die Justizministerkonferenz der Länder hat die Bundesregierung mit Beschlüssen von 2017 und 2018 bereits zweimal dazu aufgefordert, auch die Versuche, eine terroristische Vereinigung zu unterstützen unter Strafe zu stellen.

Anmerkung der Redaktion: In einer vorherigen Version diese Artikels hatten wir geschrieben, Sven Rebehn sei der Vorsitzende des Richterbundes. Er ist aber der Bundesgeschäftsführer. Wir bitten, diesen Fehler zu entschuldigen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort