Neue Corona-Maßnahmen Was Bund und Länder beschlossen haben

Berlin · Am 20. März sollen die meisten Corona-Beschränkungen enden. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder verständigten sich auf einen Drei-Stufen-Plan der Lockerungen. Ein Überblick der Maßnahmen.

 Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, M), der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU, l) und die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) bei der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD, M), der nordrhein-westfälische Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU, l) und die Berliner Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) bei der Pressekonferenz nach dem Bund-Länder-Gipfel.

Foto: dpa/Michele Tantussi

Bund und Länder haben weitreichende Lockerungen in der Corona-Pandemie beschlossen. Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die 16 Ministerpräsidenten einigten sich am Mittwochnachmittag auf einen Stufenplan für die Rücknahme von Beschränkungen. Scholz sagte, Deutschland könne in der Pandemie mittlerweile zuversichtlich nach vorne schauen. Der Scheitelpunkt der Omikron-Welle sei wohl erreicht. Die Lage werde sich in den nächsten Wochen stetig verbessern. Deswegen seien nun Öffnungen in drei Schritten möglich. Die Pandemie sei aber noch nicht vorbei. Scholz warb daher erneut für eine allgemeine Impfpflicht, um im kommenden Herbst und Winter bei wieder steigenden Inzidenzzahlen das Gesundheitssystem nicht zu überlasten.

Im Beschlusspapier heißt es: „Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden.“ Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen. Die Schritte sollen jeweils anhand des aktuellen Infketionsgeschehens geprüft werden. Das haben Bund und Länder verabredet:

Welche Maßnahmen fallen sollen

In einem ersten Schritt, der sofort umgesetzt werden kann, sollen private Zusammenkünfte für Geimpfte und Genesene wieder ohne Begrenzung der Teilnehmendenzahl möglich werden. Außerdem sollen im Einzelhandel künftig bundesweit keine Zugangsbeschränkungen mehr gelten. Medizinische Masken müssen in geschäften aber weiter getragen werden, FFP2-Masken werden empfohlen. 

In einem zweiten Schritt wird „unter Berücksichtigung der Situation in den Krankenhäusern“ ab dem 4. März der Zugang zur Gastronomie für Geimpfte, Genesene und Personen mit tagesaktuellem Test ermöglicht (3GRegelung). Für Hotels soll dann 3G gelten, ein tagesaktueller Test soll also genügen für Ungeimpfte. Diskotheken und Clubs werden für Genesene und Geimpfte mit tagesaktuellem Test oder mit dritter Impfung (2G-Plus) geöffnet. Fußballspiele und andere Großveranstaltungen sollen ab dem 4. März mit deutlich mehr Zuschauern stattfinden können als bisher erlaubt. Allerdings ist dies zunächst auf Genesene und Geimpfte begrenzt. So nennt das Papier die 2G-Regelung und 2G-Plus-Regelung. Bei Veranstaltungen in Innenräumen sind maximal 6000 Zuschauer erlaubt, im Freien maximal 25.000.

In einem dritten und letzten Schritt ab dem 20. März 2022 sollen alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Dann soll auch die Homeoffice-Pflicht fallen. „Arbeitgeber können aber weiterhin im Einvernehmen mit den Beschäftigten die Arbeit im Homeoffice anbieten, wenn keine betrieblichen Gründe entgegenstehen und diese im Interesse des betrieblichen Infektionsschutzes liegt“, so der Beschluss.

Welche Maßnahmen bleiben sollen

Für Ungeimpfte bleiben Kontaktbeschränkungen für private Treffen noch bis zum 19. März besetehen. „Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten weiterhin die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist dann auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen“, heißt es im Beschluss.

Nach dem 20. März soll durch die Länder ein sogenannter Basisschutz verordnet werden dürfen. So soll es weiterhin möglich sein, zumindest Masken in Bussen, Bahnen, Innenräumen oder Schulen vorzuschreiben und dass in „bestimmten Bereichen“ Tests verlangt und Impf-, Genesenen- und Testnachweise kontrolliert werden dürfen. Laut Bund-Länder-Beschluss wird dafür ein „Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet“. Im Zuge dieser Gesetzgebung wird sich in den kommenden Wochen herauskristallisieren, welche Corona-Maßnahmen nach dem 20. März noch möglich sein werden.

Was für Reisende wichtig wird

Weil die Inzidenzen weltweit durch Omikron in ganz andere Höhen geklettert sind, soll die Einstufung von Hochrisikogebieten geändert werden. Momentan müssen Ungeimpfte nach Reisen in Länder ab einer Inzidenz von 100 noch in Quarantäne. Das hat insbesondere Folgen für Familien mit ungeimpften Kindern. Weitere Details wurden noch nicht genannt.

Bekenntnis zur Impfpflicht

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder bleiben bei ihrer Einschätzung, dass eine allgemeine Impfpflicht in Deutschland notwendig ist, entscheiden wird darüber aber der Bundestag. Beim Streitthema einrichtungsbezogene Impfpflicht heißt es, die Gesundheitsämter hätten ein Ermessen bei der Umsetzung. Es werde nicht sofort flächendeckend automatisch zu Betretungsverboten für ungeimpfte Beschäftigte kommen.

Geteiltes Echo der Kommunen

Nach den Bund-Länder-Beratungen hat der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) die geplanten Öffnungsschritte begrüßt, zugleich aber mehr Klarheit für die Umsetzung der Teil-Impfpflicht gefordert. „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hält es für einen richtigen Ansatz, dass sich Bund und Länder auf stufenweise Öffnungsschritte verständigt haben“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion. „Es ist ein wichtiges Signal, dass der Zugang zum Einzelhandel bundesweit für alle Personen ohne Kontrollen möglich sein wird“, sagte Landsberg. Für die Belebung der Innenstädte sei die flächendeckende Einführung der 3G-Regelung für Gastronomie und Übernachtungsangebote „ein Hoffnungssignal“. Landsberg pochte darauf, im Bundestag rasch die geplanten Regelungen für Basisschutzmaßnahmen auf den Weg zu bringen.

Er begrüßte das „klare Bekenntnis zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht“, übte zugleich Kritik: „Es fehlen allerdings noch klare Leitlinien zur Umsetzung und zur Frage, unter welchen Voraussetzungen trotz fehlender Impfung wegen einer akuten Versorgungsgefährdung in einer Einrichtung zeitlich begrenzt die noch ungeimpften Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterarbeiten können“, sagte Landsberg. „Es sollte unbedingt auch noch klargestellt werden, welche Regelungen gelten sollen, wenn die Impfung dauerhaft verweigert wird.“ Auch habe man sich „klare Absprachen gewünscht, wie eine mögliche allgemeine Impfpflicht umgesetzt werden soll“, so Landsberg. „Ein Vollzugsdurcheinander wie bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht sollte nicht entstehen. Wenn der Bundestag eine allgemeine Impfpflicht beschließt, muss ein Bürokratiemonster vermieden werden.“ Landsberg sprach sich für ein bundeseinheitliches Impfregister als „richtigen Weg“ aus. „Es sollte auf jeden Fall vermieden werden, die ohnehin überlasteten Gesundheitsämter in die Kontrolle einer allgemeinen Impfpflicht einzubinden“, sagte Landsberg.

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