Netzpolitik.org Bundesanwaltschaft lässt Ermittlungen ruhen
Berlin/Karlsruhe · Die Kritik am Vorgehen der obersten Ermittlungsbehörde gegen den Blog Netzpolitik.org überschlägt sich. Von einem Angriff auf die Pressefreiheit ist die Rede. Generalbundesanwalt Range hat jetzt darauf reagiert - er rudert zurück. Aus Sicherheitskreisen heißt es, der Verfassungsschutz habe die Ermittlungen gegen Journalisten nie gewollt.
Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen den Blog Netzpolitik.org sorgen für Proteststürme. Politiker von SPD, Linken, Grünen, FDP und Piraten reagierten am Freitag mit Unverständnis und Empörung auf das Vorgehen der Bundesanwaltschaft und forderten diese auf, das Verfahren einzustellen. Auch Journalistenverbände verlangten eindringlich ein Ende der Aktion. Generalbundesanwalt Harald Range will die Ermittlungen nun vorerst ruhen lassen und ein Gutachten dazu abwarten, wie er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" sagte.
Netzpolitik.org ist einer der bekanntesten deutschsprachigen Blogs und wurde 2014 mit dem Grimme-Online-Award ausgezeichnet. Der Generalbundesanwalt wirft dem Gründer des Blogs, Markus Beckedahl, und dem Autoren André Meister, Landesverrat vor und hat ein Ermittlungsverfahren gegen die beiden eingeleitet. Darüber informierte die oberste deutsche Ermittlungsbehörde die Blogger in einem Brief, den Netzpolitik.org am Donnerstagabend ins Netz stellte.
Es geht um die Veröffentlichung von Informationen und Dokumenten des Bundesamts für Verfassungsschutz. Netzpolitik.org hatte in zwei Artikeln Pläne der Behörde zum Ausbau der Internet-Überwachung beschrieben. Dazu veröffentlichte der Blog Auszüge von vertraulichen Dokumenten des Inlandsgeheimdienstes.
Verfassungsschutzpräsident Hans-Georg Maaßen hatte wegen der Durchstechereien Anfang Juli beim Landeskriminalamt Berlin Anzeige gegen Unbekannt gestellt. Diese ging dann weiter an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe.
Verfassungsschutz wollte angeblich keine Ermittlungen gegen Journalisten
Die Ermittlungen wegen Landesverrats gegen die beiden Journalisten beruhen offenbar allein auf einer Einschätzung des Generalbundesanwaltes. Der Verfassungsschutz habe "lediglich Anzeige gegen Unbekannt erstattet, nachdem Informationen aus dem Vertrauensgremium des Bundestages veröffentlicht wurden", erfuhr unsere Redaktion aus Sicherheitskreisen. Der Verfassungsschutz habe damit "ausdrücklich keine Journalisten ins Visier nehmen wollen".
Journalistenverbände empört
Der Gründer von Netzpolitik.org warf Regierung und Bundesanwaltschaft vor, mit den Ermittlungen Journalisten einschüchtern zu wollen. Die Aktion richte sich gegen investigative Journalisten und ihre Quellen, sagte Beckedahl der dpa. Seine Kollegen und er ließen sich dadurch aber nicht abschrecken. Die Blogger erhielten von vielen Seiten Solidaritätsbekundungen.
Journalistenverbände sprachen von einem Angriff auf die Pressefreiheit und verlangten eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens. Der netzpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Lars Klingbeil, sagte der dpa, er halte das Vorgehen der Bundesanwaltschaft für absolut nicht verhältnismäßig.
Grünen-Fraktionschef Anton Hofreiter hatte die Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Journalisten des Blogs Netzpolitik.org als "demokratieschädigend" bezeichnet.
"Gegen Journalisten wegen Landesverrats zu ermitteln, die die Abhörpraxis von Geheimdiensten aufdecken wollen, ist unglaublich, zynisch und demokratieschädigend", sagte Hofreiter unserer Redaktion. "Um die NSA und den BND macht der Generalbundesanwalt einen Bogen, während er Journalisten das Leben schwermacht. Ein solcher Angriff auf die Pressefreiheit ist nicht zu rechtfertigen", sagte Hofreiter.
Justizminister Maas: "Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut"
Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) sieht die Ermittlungen gegen Netzpolitik.org wegen Landesverrats kritisch. "Ich habe heute dem Generalbundesanwalt mitgeteilt, dass ich Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik Deutschland zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen", sagte Maas am Freitag in Berlin. Er habe auch Zweifel, "ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt, dessen Veröffentlichung die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt". Er begrüße daher die Ankündigung von Generalbundesanwalt Harald Range, die Ermittlungen vorerst ruhen zu lassen.
"Der Schutz der Pressefreiheit ist ein hohes Gut", betonte Maas weiter. "Dieses Verfahren zeigt, wie schwierig die Abwägung zwischen Pressefreiheit und staatlichem Geheimschutz sein kann." Deshalb werde zu klären sein, ob die strafrechtlichen Vorschriften zum Landesverrat und dem Schutz von Staatsgeheimnissen im Verhältnis zur Pressefreiheit insgesamt reformbedürftig seien.
Kritiker werfen der Ermittlungsbehörde seit längerem vor, Spähvorwürfen gegen die NSA nur höchst zögerlich nachzugehen. Die Grünen warfen Range vor, in einem Fall gar nicht zu handeln und im anderen übereilig. Das sei mehr als fragwürdig. Linksfraktionsvize Jan Korte klagte, der Rechtsstaat sei außer Balance geraten. FDP-Chef Christian Lindner rief die Regierung auf, für ein Ende dieser beschämenden "Posse" zu sorgen.
Range will die Ermittlungen zwar nicht einstellen, aber zumindest ruhen lassen. Seine Behörde verzichte mit Blick auf das hohe Gut der Pressefreiheit vorerst auf nach der Strafprozessordnung mögliche Exekutivmaßnahmen, sagte er der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". In dem Ermittlungsverfahren sei zunächst zu klären gewesen, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handelt. Dazu werde ein externes Sachverständigengutachten eingeholt. "Bis zum Eingang des Gutachtens wird mit den Ermittlungen innegehalten", erklärte er.