Landesverrat-Ermittlungen Das Verfahren sollte eingestellt werden

Meinung | Düsseldorf · Nach Justizminister Maas bezweifelt nun auch Kanzlerin Merkel den Landesverrat-Vorwurf gegen das Portal Netzpolitik. Generalbundesanwalt Range sollte das Ermittlungsverfahren schleunigst einstellen.

 Generalbundesanwalt Range steht in der Affäre um Netzpolitik.org zusehends unter Druck.

Generalbundesanwalt Range steht in der Affäre um Netzpolitik.org zusehends unter Druck.

Foto: dpa, bvj lre kat soe

Kein Jurist hat öffentlich den Kern der Vorwürfe nachvollziehen können. Das wäre aber möglich, denn die Dokumente sind ja öffentlich.

Das Verfahren gegen das Internetportal Netzpolitik wegen angeblichen Landesverrats wird immer skurriler. Der Bundesjustizminister distanziert sich öffentlich von seinem eigenen Generalbundesanwalt (dessen Dienstherr er ist) und die Bundeskanzlerin lässt ebenfalls Zweifel an dem juristischen Verfahren erkennen.

Für Angela Merkel, die sich bei Justizangelegenheiten lieber vorsichtig äußert, wenn überhaupt, ist das schon ein bemerkenswerter Vorgang. Und es stimmt ja auch: der Kern der Vorwürfe, nämlich, dass die von Netzpolitik veröffentlichten Dokumente ein Staatsgeheimnis behandelten, dessen Veröffentlichung "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt", ist noch von keinem führenden Juristen auch nur ansatzweise bestätigt worden.

Dabei sind die Dokumente ja im Internet einsehbar. Warum sollte die Tatsache, dass der deutsche Geheimdienst auch soziale Netzwerke durchforscht, die äußere Sicherheit der Bundesrepublik gefährden. Wer ahnte das nicht?

Die Mutmaßung also, dass sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit seiner Anzeige gegen den "Geheimnisverrat" in der eigenen Behörde und der Generalbundesanwalt schließlich mit seinen Ermittlungen gegen die Journalisten ordentlich verrannt haben, ist naheliegend.

Warum wird das Verfahren dann nicht einfach eingestellt? Und warum ist Herr Range noch im Amt?

Journalisten stehen nicht über dem Rechtsstaat. Und sie verdienen auch keine Sonderbehandlung. Aber wenn ein so drastischer Vorwurf nicht belegt werden kann, sollte man ihn fallen lassen.

(brö)
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