Gemischte Reaktionen Nancy Faeser will Bargeld-Obergrenze einführen
Berlin · Bürger, die gerne – auch hohe Summen – mit Bargeld zahlen, könnten bald eingeschränkt werden: Bundesinnenministerin Nancy Faeser will zur besseren Bekämpfung der Organisierten Kriminalität unter anderem für das Bezahlen eine Bargeld-Obergrenze von unter 10.000 Euro einführen.
Auf diese Weise erfolgten große Transaktionen auf nachvollziehbaren Finanzwegen und es verringere sich die Gefahr, dass die Herkunft großer Vermögenswerte verschleiert werde, heißt es in einem Strategiepapier.
Dieses will Faeser am Nachmittag bei der Herbsttagung des Bundeskriminalamts in Wiesbaden offiziell vorstellen. Es liegt der Deutschen Presse-Agentur vor. Gefordert hatte Faeser die Bargeld-Obergrenze bereits zuvor und damit gemischte Reaktionen hervorgerufen.
Illegal erlangte Vermögenswerte dürften nicht mehr in den legalen Wirtschaftskreislauf gelangen, für ihre Inhaber nicht mehr nutzbar sein oder aber zumindest erkennbar und verfolgbar bleiben, heißt es in dem Konzept weiter. Die Kooperation mit den verschiedenen Akteuren der Finanzwelt müsse weiter ausgebaut und ein Kompetenzzentrum für digitale Finanzermittlungen aufgebaut werden.
Faeser will darüber hinaus die Auswerte- und Analysefähigkeiten sowie die Ermittlungskapazitäten des Bundeskriminalamts ausbauen sowie eine gemeinsame Plattform von Bund und Ländern zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität aufbauen. Die regulären und illegalen Transport- und Vertriebswege von Gruppierungen der Organisierten Kriminalität müssten identifiziert und zerschlagen werden.
Die Innenministerin setzt sich zudem dafür ein, dass in Deutschland spezialisierte Schwerpunkt-Staatsanwaltschaften für Organisierte Kriminalität ausgebaut werden. Da diese über Staatsgrenzen hinweg operiere, sei die internationale Zusammenarbeit zu stärken. Es müssten zielgerichtet Allianzen gebildet und den kriminellen Strukturen entgegengestellt werden, heißt es in dem Strategiepapier.
Deutschland sei zwar eines der sichersten Länder der Welt. „Aber das ist keine Selbstverständlichkeit.“ Der Blick auf die Organisierte Kriminalität (OK) sei hierzulande eher von Film und Fernsehen oder von Klischees geprägt. Dies werde aber der Wirklichkeit nicht gerecht, verharmlose die Verbrechen und verhöhne die Opfer, sagte Faeser. „Wir müssen uns schmerzhaft bewusst machen, dass es hier bei uns Organisierte Kriminalität gibt. Und dass sie eine Bedrohung für unsere Demokratie ist.“
Faeser stellte eine neue OK-Strategie vor, die unter anderem eine schärfere Bekämpfung der Clankriminalität vorsieht. „Es ist absolut inakzeptabel, dass kriminelle Angehörige von Clans in ihren Familienstrukturen abgeschottet und nach ihrem eigenen Wertesystem außerhalb unseres Rechtsstaates leben.“ Man dürfe nicht zulassen, dass sie den Rechtsstaat und die Gesetzes verachteten, Unmengen an Straftaten begingen, Gewalt anwendeten und Menschen in Angst und Schrecken versetzten.
Gegen solche Entwicklungen sei mit allen Mitteln des Rechtsstaates vorzugehen, sagte die Bundesinnenministerin. „Denn in einem Rechtsstaat steht niemand über dem Gesetz. Und das müssen diese Mitglieder der Clans lernen - wenn es sein muss auf die harte Tour.“
Faeser und BKA-Präsident Holger Münch haben sich zudem nachdrücklich für eine verpflichtende Speicherung von IP-Adressen bei der Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt. Die IP-Adressen seien oftmals der einzige Ansatz, um die Identität der Täter von schwerer Kriminalität überhaupt zu ermitteln. Diese Möglichkeit habe der Europäische Gerichtshof auch zugelassen.
„Kriminalität wird immer digitaler“, erklärte der BKA-Präsident. Eine wesentliche Voraussetzung für die Kriminalitätsbekämpfung seien die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Polizei müsse im digitalen Raum die gleichen Möglichkeiten und Befugnisse haben wie in der analogen Welt. Dabei sei die Speicherung der IP-Adressen ein wichtiger Baustein, um Täter zu identifizieren.
Der Europäische Gerichtshof hatte im September der Speicherung von Telekommunikationsdaten zur Aufklärung von Straftaten in Deutschland enge Grenzen gesetzt. Die Richter urteilten, die derzeit ausgesetzte Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Deutschland sei mit EU-Recht unvereinbar. Sie erklärten aber zugleich, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität eine Vorratsspeicherung der IP-Adressen unter bestimmten Bedingungen möglich sei.