Bundesverfassungsgericht hat entschieden Union scheitert in Karlsruhe mit Eilantrag gegen Nachtragshaushalt

Karlsruhe · Zur Bekämpfung der Corona-Krise gedachte Gelder im Bundeshaushalt dürfen nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zunächst weiter zugunsten des Klimaschutzes verwendet werden. Damit scheitert die Union mit ihrem Eilantrag. Die Hintergründe.

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht (Archivbild).

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgericht (Archivbild).

Foto: dpa/Uli Deck
(aku/dpa)
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