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Justizmnisterin Barley wirbt für neue Klagerechte für Verbraucher

Berlin · Bundesjustizministerin Barley hat ihren Gesetzentwurf für eine neue Musterfeststellungsklage vorgestellt. Verbraucher erhielten die Möglichkeit, ihre Rechte gegen Unternehmen durchzusetzen, sagte die SPD-Politikerin.

 Justizministerin Katarina Barley (Archiv).

Justizministerin Katarina Barley (Archiv).

Foto: AP/Michael Sohn

„Statt wie bisher teure und langwierige Einzelverfahren führen zu müssen, können sich Verbraucherinnen und Verbraucher künftig zusammenschließen und müssen die Klage nicht einmal selber führen“, sagte Justizministerin Katarina Barley am Freitag im Bundestag. Künftig sollen Verbraucherschutzverbände in Fällen mit vielen Betroffenen grundsätzliche Fragen vor Gericht verbindlich klären können. Das Ergebnis dient dann als Grundlage für individuelle Prozesse der Betroffenen. Das Gesetz soll nach dem Willen der großen Koalition zum November in Kraft treten und damit verhindern, dass Schadenersatzansprüche im Diesel-Skandal um manipulierte Abgaswerte verjähren.

Wenn es etwa um unzulässige Gebühren und Preisklauseln oder mangelhafte Produkte gehe, sei die „Macht derzeit zugunsten von Unternehmen verschoben“, die mehr Zeit und Geld für Prozesse hätten, sagte die SPD-Politikerin. Verbraucher müssten schnell, unbürokratisch und kostengünstig gegen rechtswidriges Verhalten und Täuschung von großen Konzernen vorgehen können.

Ärger hatte es vor allem um die Kriterien für die klageberechtigten Verbände gegeben. Dem Entwurf zufolge müssen sie mindestens 350 Personen oder zehn Verbände als Mitglieder haben, dürfen es nicht auf Gewinn durch die Klagen anlegen und nicht mehr als fünf Prozent ihrer Einkünfte von Unternehmen beziehen. Der Klage müssen sich innerhalb von zwei Monaten mindestens 50 Verbraucher anschließen.

(wer/dpa)
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