Terrorverdächtiger unter Auflagen freigelassen Motassadeq: Die Chronik des Falls

Hamburg (rpo). Der Terrorverdächtige Mounir El Motassadeq kommt unter Auflagen aus der Untersuchungshaft frei. Der 30-jährige Marokkaner soll laut Anklage Beihilfe zu den Anschlägen vom 11. September 2001 geleistet haben. Im Folgenden eine Chronik:

3. April 1974: Mounir El Motassadeq wird in Marrakesch (Marokko) geboren.

1993: Motassadeq geht zum Studieren nach Münster.

1995: Umzug nach Hamburg, um an der TU Harburg Elektrotechnik zu studieren. Dort lernt er den späteren Todespiloten Mohammed Atta kennen.

Frühsommer 1999: Die Studenten-Gruppe um Atta entscheidet sich nach Überzeugung der Anklage zur Teilnahme am Dschihad (Heiliger Krieg); es entstehen demnach erste Pläne zu Anschlägen mit entführten Flugzeugen.

Ende November 1999: Atta, die beiden anderen Todespiloten Marwan Al-Shehhi und Ziad Jarrah, sowie der im September 2002 in Pakistan festgenommene Ramzi Binalshibh reisen nach Erkenntnissen der Ermittler in ein El-Kaida-Ausbildungslager nach Afghanistan.

Ende Mai bis Anfang August 2000: Motassadeq hält sich ebenfalls in einem El-Kaida-Ausbildungslager in Afghanistan auf.

Frühling 2000 bis Jahreswechsel 2000/2001: Nach ihrer Rückkehr aus Afghanistan halten sich Atta, Al-Shehhi und Jarrah zu Flugkursen in den USA auf.

11. September 2001: Terroranschläge in den USA. Laut Anklage war Motassadeq "bis zuletzt in die Attentatsvorbereitungen eingebunden".

28. November 2001: Motassadeq wird festgenommen und landet in Untersuchungshaft.

23. August 2002: Generalbundesanwalt Kay Nehm erhebt Anklage wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zum Mord in mehr als 3.000 Fällen.

22. Oktober: Vor dem Hamburger OLG beginnt der Prozess gegen Motassadeq. Der Angeklagte bestreitet seine Schuld.

19. Februar 2003: Motassadeq wird zur Höchststrafe von 15 Jahren Haft verurteilt. Das OLG sieht es als erwiesen angesehen, dass er als Mitglied der Hamburger Zelle die finanziellen Geschäfte der Attentäter erledigte und ihre Abwesenheit verbarg. Die Verteidigung kündigt Revision an.

14. August: Vor dem OLG beginnt der zweite Hamburger Terrorprozess gegen den Marokkaner Abdelghani Mzoudi.

23. September: Der als Zeuge geladene Motassadeq beteuert vor Gericht erneut seine Unschuld.

11. Dezember: Mzoudi wird überraschend freigelassen. Hintergrund ist eine anonyme Aussage, die das Bundeskriminalamt besorgt hatte. Demnach gehörte außer Binalshibh und den drei Todespiloten niemand zur Hamburger Terrorzelle. Motassadeqs Anwälte bemühen sich daraufhin vergeblich um die Freilassung von Motassadeq.

29. Januar 2004: Beginn der Revisionsverhandlung im Fall Motassadeq von dem Bundesgerichtshof.

5. Februar: Das Hamburger Oberlandesgericht spricht Mzoudi vom Terrorverdacht frei.

4. März: Der BGH hebt das Urteil gegen Motassadeq auf. Der weltweit erste Prozess zu den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wird vor dem Hamburger Oberlandesgericht neu aufgerollt.

9. März: Motassadeq beantragt seine Haftentlassung.

26. März: Der Anwalt Mottassadeqs wirft der Bundesanwaltschaft vor, entlastende Beweise zurückzuhalten.

2. April: Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) verhandelt über die vorzeitige Freilassung des Marokkaners.

7. April: Motassadeq kommt laut einem OLG-Beschluss unter Auflagen aus der Untersuchungshaft frei. So darf er sich keinen neuen Pass ausstellen lassen, muss in die gemeinsame Wohnung mit der Ehefrau ziehen und darf das Hamburger Stadtgebiet nicht verlassen.

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