Warnung vor Anschlägen in Deutschland Mit Datenspeicherung gegen Terror?

Berlin (RPO). Kaum hat Innenminister Thomas de Maizière die Terrorwarnung ausgesprochen, überschlagen sich Politiker mit Vorschlägen zum besseren Schutz vor Anschlägen. Ganz vorn dabei: die Vorratsdatenspeicherung. Doch die ist derzeit in Deutschland nicht zulässig, und ob sie tatsächlich nötig sind, ist umstritten.

Terrorwarnung - Was man jetzt beachten sollte
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Foto: AFP

Nun scheinen die Terrorbedrohungen greifbarer denn je. Und so hält etwa NRW-Innenminister Ralf Jäger die Vorratsdatenspeicherung für dringend geboten, wie er gegenüber unserer Redaktion erklärte. Auch die Polizei stimmt dem zu. Und der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Hans-Peter Uhl von der CSU erklärte, wer sich jetzt noch dagegen wehrt, habe die Bedrohungslage nicht verstanden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) stellt sich im Gespräch mit unserer Redaktion den aktuellen Forderungen nach der Einführung einer Vorratsdatenspeicherung entgegen. Sie ist erneut dagegen.

Gericht kippte ungeliebte Datenspeicherung

Es war ein Schlag ins Gesicht für die Regierung und die zuvor regierende Große Koalition. Im März dieses Jahres kippte das Bundesverfassungsgericht die vor allem in der Bevölkerung ungeliebte Vorratsdatenspeicherung. Die Begründung: Die Umsetzung der entsprechenden EU-Linie sei verfassungswidrig, weil sie gegen das Fernmeldegeheimnis im Grundgesetz verstoße.

Das Urteil wiederum machte zugleich deutlich, dass die Datenspeicherung nicht generell verfassungswidrig sei, sondern eben nur in ihrer Umsetzung. Und so waren schon damals vor allem Politiker der Union beflissen, möglichst schnell eine Neuregelung zu schaffen - allen voran Innenminister de Maizière. Er wünschte sich damals im März sogar noch vor der Sommerpause eine Neuregelung.

Bundesbehörde darf bereits Online-Durchsuchungen starten

Doch die Rufe nach mehr Schutz und mehr Überwachung werden immer wieder laut, sobald sich eine Bedrohung ankündigt. Ob die geforderten Maßnahmen allerdings wirklich nötig sind, ist offen und auch politisch umstritten. Zum einen dürfen mit dem aktuellen - und vom Gericht verworfenen - Gesetz nur Telefonverbindungen, aber keine Inhalte gespeichert werden. Dadurch ließen sich also nur Strukturen von Verdächtigen und ihren Kontaktpersonen nachvollziehen, nicht aber, was sie planten.

Zum anderen gibt es auch ohne die Vorratsdatenspeicherung die Möglichkeit zur Überwachung. So hieß es nach der jetzigen Terrorwarnung, das Bundeskriminalamt habe Maßnahmen nach dem umstrittenen Paragrafen 4 des erst kürzlich geänderten BKA-Gesetzes ergriffen. Danach darf die Bundesbehörde präventive Maßnahmen zur Terrorabwehr ergreifen, die zuvor den Ländern vorbehalten waren.

Darunter fällt unter anderem die Online-Durchsuchung. Aus Sicherheitskreisen hieß es zudem, dass auch verstärkt verdeckte Ermittler eingesetzt würden und Mitarbeiter bei Telefonüberwachungen "live" und wenn nötig auch mit Dolmetscher mithörten, um auf mögliche Gefahren sofort reagieren zu können.

Ausgestattet mit Schengen-Visa?

Auch darf nicht vergessen werden, dass vor allem vermutet wird, dass die Terroristen erst aus dem Ausland einreisen. Sie sollen laut Medienberichten mit Schengen-Visa und gefälschten Pässen ausgestattet sein, könnten also in ganz Europa umherreisen.

Sollte dies der Fall sein, dann sind die Terroristen im Ausland ausgebildet worden und haben sich dort sehr genau auf den Fall der Fälle vorbereitet. Ob sie dann in Deutschland noch telekommunikativ in Kontakt treten müssen, ist daher fraglich.

Anders sieht es aus, wenn sich die Warnungen doch auf sogenannte Schläfer beziehen, die vielleicht schon seit Jahren ein unbemerktes Dasein in Deutschland führen. So wie einst Mohammed Atta, einer der Selbstmordattentäter des 11. September 2001, der zuvor in Hamburg lebte. Im jetzigen Fall würde eine Vorratsdatenspeicherung zwar nichts mehr bringen, für die Zukunft dagegen hätte die Politik Maßnahmen in der Hand, die wohl so manchen beruhigen würden.

Es ist also ein zweischneidiges Schwert zwischen Datenschutz und dem Ruf nach totaler Sicherheit, den die Vorratsdatenspeicherung mit sich bringt. Wichtig aber ist in diesem Fall auch noch eine andere Sache - und das ist die Präsenz der Polizei vor Ort, wie es jetzt auch vorgesehen ist. Und die Beamten selbst weisen nicht ohne Grund darauf hin, dass der Stellenabbau bei der Polizei nicht gerade förderlich ist, um diesen Standard an Sicherheit auch zu gewährleisten.

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