Fragen und Antworten Welche Quarantäneregeln jetzt für wen gelten sollen

Berlin · Ein wesentlicher Fokus der Bund-Länder-Schalte lag auf neuen Quarantäne-Regeln. Für alle Kontaktpersonen von Infizierten kommen Verkürzungen der Isolationsdauer, doch es gibt auch Sonderregeln. Ein Überblick.

 Eine junge Frau schaut durchs Fenster auf die Straße. (Symbol, Archiv)

Eine junge Frau schaut durchs Fenster auf die Straße. (Symbol, Archiv)

Foto: dpa/Paul Zinken

Die Spitzen von Bund und Ländern haben sich bei der Ministerpräsidentenkonferenz am Freitag auf neue Quarantäne-Regeln verständigt. Diese sollen künftig einheitlich gelten. Hier die wichtigsten Antworten, was für wen geplant ist.

Warum kommen für manche Bevölkerungsgruppen kürzere Quarantänezeiten? Ziel der geänderten Vorgaben ist es, Personalengpässe in staatlichen und wirtschaftlichen Schlüsselbereichen wie der Verwaltung, dem Gesundheitssektor, der Polizei und Feuerwehr oder bei Energieversorgern zu vermeiden. Die durch die Ausbreitung der Omikron-Variante erwarteten hohen Ansteckungszahlen machen das aus Expertensicht nötig.

Welche Quarantäne-Verkürzung kommt? Galt bislang eine strikte Quarantäne von 14 Tagen für alle Kontaktpersonen von Omikron-Infizierten, sollen künftig alle Kontaktpersonen nach spätestens zehn Tagen die Quarantäne automatisch beenden können. Das geht aus dem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz hervor. Zudem sollen sie sich als selbst Infizierte oder als Kontaktperson von Infizierten nach sieben Tagen durch einen negativen PCR-Test freitesten können. Auch zertifizierte Antigen-Schnelltests, wie sie Apotheken, Testzentren oder andere Stellen durchführen, sind dem Beschluss zufolge möglich. Mit dieser allgemeinen Quarantäneverkürzung soll ein möglicher Personalmangel in der kritischen Infrastruktur verhindert werden. 

Welche Vorteile sind für Geimpfte geplant? Wer geimpft und genesen ist und sich infiziert, muss für mindestens sieben Tage (mit Freitestung) oder zehn Tage (ohne Testung) in Quarantäne. Da gibt es keinen Unterschied zu Ungeimpften. Für geimpfte oder genesene Kontaktpersonen von Infizierten sind jedoch mehrere Ausnahmen geplant. So sollen Kontaktpersonen, die eine Auffrischungsimpfung (3. Impfung) erhalten haben, von der Quarantäne künftig befreit sein. Jedenfalls dann, wenn ihre Impfung mindestens sieben Tage her ist. Befreit von der Quarantäne werden auch Personen, deren zweite Impfung weniger als drei Monate aber mindestens 14 Tage zurückliegt (frisch Geimpfte).  

Was müssen Genesene wissen? Auch wer genesen ist, soll künftig als Kontaktperson von Infizierten von der Quarantäne befreit sein. Als genesen gelten den Gesundheitsministerien der Länder zufolge alle Menschen, deren Erkrankung weniger als zwei Monate zurückliegt. Komplizierter wird es bei geimpften Genesenen. Zu dieser Gruppe gehören Menschen, deren erste Impfung nach einer Genesung weniger als zwei Monate zurückliegt oder die eine zweite Impfung nach einer Genesung erhalten haben. Auch sie sollen als Kontaktpersonen von Infizierten von der Quarantäne befreit werden.

Welche Sonderregeln sind für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen zur Eingliederungshilfe vorgesehen? Beschäftigte sollen sich nach einer Infektion oder als Kontaktperson nach sieben Tagen nur per negativem PCR-Test freitesten können. Außerdem müssen sie nach einer Infektion vor Dienstantritt 48 Stunden lang symptomfrei gewesen sein.

Was ist mit Schulen und Kitas? Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler sollen als Kontaktpersonen von Infizierten bereits nach fünf Tagen aus der Quarantäne dürfen, wenn sie einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen können.

Ab wann sollen die Regeln gelten? Klares Ziel der Ministerpräsidentenkonferenz war es, bundesweit einheitliche Regeln zu schaffen. Nun müssen die Länder die Vorgaben noch in Verordnungen gießen. Ob es dabei zu Abweichungen in einzelnen Ländern kommen wird, blieb am Freitag offen.

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