Zukunft von ARD und ZDF Länder wollen öffentlich-rechtlichen Rundfunk reformieren

Königswinter · Die Länderchefs haben die Ministerpräsidentenkonferenz bei Bonn auch dazu genutzt, einen neuen Rundfunkstaatsvertrag auf den Weg zu bringen. Bis Sommer 2022 sollen weitere Reformvorschläge in den Entwurf eingearbeitet werden. Ausgeklammert wurde aber die Frage der Finanzierung.

 Die Leitplanken der Öffentlich-Rechtlichen sollen ins digitale Zeitalter überführt werden.

Die Leitplanken der Öffentlich-Rechtlichen sollen ins digitale Zeitalter überführt werden.

Foto: dpa/Soeren Stache

Die 16 Bundesländer haben die Grundlage für eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland gelegt. Wie die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), am Freitag erklärte, haben sich die Länderchefs bei ihrer Konferenz in Königswinter auf den Entwurf eines Staatsvertrags geeinigt. Dieser Entwurf soll voraussichtlich am 19. November veröffentlicht werden. Dann sollten Vorschläge zur Reform der Sender in eine öffentliche Anhörung eingebracht werden, so Dreyer weiter.

Die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten hofften, „die Reform im Sommer (2022) endgültig auf den Weg zu bringen“, sagte Dreyer, die Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder ist. Die Reform solle den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in der Zeit der digitalen Transformation „zukunftsfest“ machen. Zugleich sollten Akzeptanz und Qualität forciert werden.

Als „Markenkern“ bezeichnete Dreyer Kultur, Information, Bildung und Beratung. „Aber auch Unterhaltung gehört dazu, wenn sie einem öffentlich-rechtlichen Angebotsprofil entspricht“, sagte sie. Die Staatsverträge sollen flexibler gestaltet werden werden, eine lineare Ausstrahlung soll nur noch für die Programme Das Erste, ZDF und die Dritten Programme sowie „aufgrund der internationalen Verflechtung“ für 3sat und Arte vorgeschrieben werden. Bei allen anderen Programmangeboten sollen die Sender selbst darüber entscheiden können, ob sie sie sie im Fernsehen, im Radio oder im Internet verbreiten.

Der Reform-Entwurf klammert die Frage der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus. Dreyer äußerte sich nicht dazu, bis wann diese Frage geklärt werden soll. Im Juli hatte das Bundesverfassungsgericht die Blockade der Erhöhung des Rundfunkbeitrags durch das Land Sachsen-Anhalt für verfassungswidrig erklärt. Der Landtag von Sachsen-Anhalt hatte als einziger nicht über den entsprechenden Medienänderungsstaatsvertrag abgestimmt. Alle anderen Landtage hatten der Erhöhung des Rundfunkbeitrags von derzeit 17,50 Euro auf 18,36 Euro zugestimmt. Die Erhöhung wurde im Juli durch das Bundesverfassungsgericht in Kraft gesetzt.

Die Ministerpräsidentenkonferenz einigte sich auch auf den Text des zweiten Medienänderungsstaatsvertrags, der die Anbieter verpflichtet, barrierefreie Angebote auszubauen und dazu regelmäßige Aktionspläne zu erstellen. „Wir erhoffen uns davon einen echten Schub“, sagte Dreyer. Die Bundesländer würden mit dieser Änderung im Staatsvertrag die europäische Norm zur Barrierefreiheit erfüllen.

(epd/AFP)
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