Gefährlich für kleine Kinder Ministerin mahnt zur Vorsicht bei Bubble Tea

Berlin · Bubble Tea – mit der süßen Erfindung aus Fernost macht der Handel inzwischen auch in Deutschland Monat für Monat Millionenumsätze. Dabei wird die Kennzeichnungspflicht offenbar nicht überall genau genommen. Ministerin Ilse Aigner mahnt nun zur Vorsicht. Vor allem bei Kindern besteht Verschluckungsgefahr.

Bubble Tea — mit der süßen Erfindung aus Fernost macht der Handel inzwischen auch in Deutschland Monat für Monat Millionenumsätze. Dabei wird die Kennzeichnungspflicht offenbar nicht überall genau genommen. Ministerin Ilse Aigner mahnt nun zur Vorsicht. Vor allem bei Kindern besteht Verschluckungsgefahr.

Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben die zuständigen Länderbehörden wiederholt beanstandet, dass Lebensmittelzusatzstoffe nicht deklariert werden. Doch das allein reicht Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) nicht. Sie ließ die Bubble Teas vom Bundesinstitut für Risikobewertung untersuchen. Ergebnis: "Beim Verkauf von Bubble Tea sind Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich", berichtet Aigner-Sprecher Holger Eichele.

Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration

Das Ministerium verweist auf Einschätzungen des Berufsverbandes von Kinder- und Jugendärzten, wonach Kinder bis zu vier Jahren ein "besonders hohes Risiko für Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Aspiration" haben. Die kleinen Kügelchen, die Jugendliche und Erwachsene aufbeißen, drohten bei Kleinkinder leicht durch die Luftröhre in die Lunge zu kommen, wo sie dann zu schwerwiegenden Schäden bis hin zum Kollaps führen könnten, befürchten die Mediziner.

Deshalb hat Aigner die betroffenen Wirtschaftsverbände angeschrieben und darum gebeten, dass die Mitglieder "gut sichtbare, leicht lesbare und verständliche Warnhinweise" auf den Bubble Teas anbringen. Sie empfahl gleichzeitig, sich deutschlandweit auf einen einheitlichen Hinweis zu verständigen.

Damit die Hersteller diese Erwartung der Politik auf jeden Fall erreicht, regte Aigner parallel in einem Schreiben an alle zuständigen Überwachungsbehörden in den Bundesländern an, ihrerseits die Firmen zu den Warnungen aufzufordern. Aigner wendet sich gleichzeitig an alle Eltern.

Vorsichtsmaßnahmen beachten

"Was Bubble-Tea-Getränke betrifft, sollten Eltern bei unter vierjährigen Kindern die gleichen Vorsichtsmaßnahmen beachten, wie sie bekanntlich für den Verzehr von Erdnüssen oder Gummibärchen gelten", betonte Eichele. "Wegen der Gefahr des Verschluckens oder des Einatmens sollten Eltern von Kleinkindern hier besonders aufmerksam sein", lautet der Appell.

Diese Hinweise gelten nach Ansicht Aigners nicht nur für Fertigpackungen. Auch beim direkten Ausschenken von Bubble Tea in Geschäften, Restaurants und Bars müssten die Angaben über Zusatzstoffe und Gefahren entweder auf der Getränke- oder Speisekarte enthalten sein oder auf einem Schild neben dem Ausschank stehen.

(may-)
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