Pläne zu nachträglichen Änderungen Verdi warnt vor "Verwässerung" des Mindestlohns

Berlin · Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat vor einer "Verwässerung" des Mindestlohns durch nachträgliche Änderungen der Dokumentationspflichten gewarnt.

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"Anders als der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU behauptet, ist der wirksame Schutz der Beschäftigten keine Bürokratie", erklärte Verdi-Chef Frank Bsirske am Sonntag. Die Verpflichtung, auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zu achten, gebe es seit 20 Jahren. Es sei daher absurd, diese Pflicht im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn jetzt "zum bürokratischen Monster" zu erklären.

Hintergrund sind Pläne insbesondere der Wirtschaftspolitiker von CDU/CSU, das Mindestlohngesetz im Bundestag noch einmal zu ändern. Erreicht werden soll nach ihren Vorstellungen, dass der für die Dokumentationspflicht bisher geltende Schwellenwert gesenkt wird. Bislang müssen die Unternehmen die Arbeitszeiten von allen Beschäftigten mit Monatseinkommen bis zu 2958 Euro dokumentieren.

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Zudem soll nach dem Willen der Unions-Wirtschaftspolitiker die Dokumentationspflicht bei Minijobs aufgehoben werden, wenn in einem Arbeitsvertrag ein Verdienst von 8,50 Euro pro Stunde festgeschrieben ist. Dies aber wäre nach Ansicht von Verdi "nichts anderes als die offene Einladung zum Missbrauch".

Fuchs und Seehofer beharren auf Nachbesserungen

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Der CDU/CSU-Fraktionsvize Michael Fuchs beharrte seinerseits auf Nachbesserungen. "Das Mindestlohn-Gesetz funktioniert so nicht und kann deshalb auch nicht so bleiben", sagte er der "Bild am Sonntag". Die Unternehmer müssten vom "Bürokratie-Wahnsinn des Gesetzes" befreit werden.

Auch CSU-Chef Horst Seehofer forderte "Nachbesserungen bei den Aufzeichnungspflichten". Kontrolliert werden könne die Zahlung des Mindestlohns am besten auch durch die Arbeitnehmervertretungen, sagte er der Mediengruppe "Straubinger Tagblatt/Landshuter Zeitung" vom Montag.

Der seit Jahresbeginn geltende Mindestlohn beträgt 8,50 Euro pro Stunde. Davon ausgenommen sind Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche. Die SPD lehnt Korrekturen des Gesetzes ab.

(AFP)
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