Kommission Mindestlohn steigt bis 2020 deutlich auf 9,35 Euro

Berlin · Die unabhängige Mindestlohnkommission entscheidet sich für ein zweistufiges Verfahren 2019 und 2020. Die Gewerkschaften sind zufrieden, die Arbeitgeber ächzen.

 Der Mindestlohn in Deutschland steigt. (Symbolbild)

Der Mindestlohn in Deutschland steigt. (Symbolbild)

Foto: dpa/Fabian Sommer

Der gesetzliche Mindestlohn soll 2019 von derzeit 8,84 auf 9,19 Euro und 2020 in einem zweiten Schritt auf 9,35 Euro pro Stunde angehoben werden. Darauf hat sich die zuständige unabhängige Kommission einstimmig geeinigt, der Vertreter der Gewerkschaften, Arbeitgeber und Wissenschaft angehören. Die zweistufige Anhebung sei „angemessen“, um in den kommenden zwei Jahren den geforderten Mindestschutz für Geringverdiener zu gewährleisten, sagte Kommissionschef Jan Zilius am Dienstag. Die Kommission habe sich an der allgemeinen Tariflohnentwicklung orientiert. Zilius mahnte zugleich eine bessere Mindestlohnkontrolle an: Es gebe eine große Zahl von Beschäftigten, die nicht den Mindestlohn erhielten, weil Unternehmen die Lohngrenze unterliefen. Je nach Datenbasis liege ihre Zahl zwischen 750.000 und 1,8 Millionen.

Vor allem die zweite Stufe der Anhebung bedeutet für viele Unternehmen einen unerwartet starken Anstieg des Mindestlohns. Innerhalb der Kommission haben die Gewerkschaften offenbar großen Verhandlungsdruck aufbauen können. Die Anhebung stieß entsprechend auf ein geteiltes Echo: Während der Gewerkschaftsvertreter Stefan Körzell die Entscheidung ausdrücklich begrüßte, warnte Arbeitgebervertreter Steffen Kampeter vor „großen Herausforderungen“ für viele Betriebe.

Im Durchschnitt der Jahre 2019 und 2020 steigt der Mindestlohn auf 9,27 Euro pro Stunde. Bisher hatte der festgelegte Mindestlohn für die Dauer von zwei Jahren gegolten. Die Kommission habe aber die Möglichkeit, den Mindestlohn innerhalb des Zwei-Jahres-Zeitraums auch stufenweise anzuheben, sagte Zilius.

Die erste Stufe 2019 richte sich nach dem vom Statistischen Bundesamt festgestellten Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017, der die durchschnittliche Entwicklung der Tariflöhne abbildet. Für die zweite Stufe beziehe die Kommission auch das erste Halbjahr 2018 mit ein, in dem deutliche Tariflohnsteigerungen im öffentlichen Dienst, in der Metall- und in der Bauindustrie vereinbart worden sind. Die Kommission beschloss zudem, bei der nächsten Festlegung des Mindestlohns ab 2021 eine Doppelanrechnung der Tariflohnsteigerung im öffentlichen Dienst zu vermeiden. Ausgangspunkt solle daher für 2021 dann ein Mindestlohn von 9,29 Euro sein. Allerdings unterließ es die Kommission, auch die Abschlüsse in der Metall- und Bauindustrie wieder heraus zu rechnen, wenn es um die Ausgangsbasis für 2021 geht. Auch hier zeigte sich die starke Verhandlungsmacht der Gewerkschaften.

Der 2015 eingeführte Mindestlohn habe zu deutlichen Steigerungen der Stundenlöhne in Branchen mit niedriger Bezahlung geführt, so Zilius. Dazu zählen unter anderen die Gastronomie, die Hotellerie oder der Einzelhandel. Profitiert hätten vom Mindestlohn besonders Arbeitnehmer in Ostdeutschland, geringfügig Beschäftigte, Personen ohne Berufsabschluss und in kleineren Betrieben sowie Frauen. Allerdings schlage sich der positive Effekt weniger in den Monatsbruttoverdiensten nieder, weil die Arbeitgeber mit Arbeitszeitreduzierungen auf die höheren Personalkosten reagierten.

Führende Ökonomen bewerteten die Entscheidung unterschiedlich. „Die Anhebung des Mindestlohns ist moderat und hätte auch stärker ausfallen können“, sagte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher. Er sehe zwei große Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns. „Zum einen gibt es einen massiven Missbrauch, da fast zwei Millionen anspruchsberechtigte Arbeitnehmer noch immer weniger als den Mindestlohn erhalten“, sagte der Präsident des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW). „Zum anderen nimmt die Arbeitszeit vieler Menschen mit geringen Löhnen ab, so dass ein Anstieg des Mindestlohns kaum zu höheren Monatseinkommen führt“, sagte Fratzscher.

„Da diese Anpassungsmöglichkeiten zum Auffangen der Mehrkosten ausgeschöpft sind, müssen wir künftig mit größeren Beschäftigungseffekten des Mindestlohnes rechnen“, warnte der Präsident des Münchner Ifo-Instituts, Clemens Fuest. „Mit steigenden Mindestlöhnen steigen die Anforderungen an die Produktivität der Beschäftigten. Damit steigen auch die Hürden, die Zuwanderer überwinden müssen, wenn sie sich in den Arbeitsmarkt integrieren wollen. Schwierigkeiten bei der Beschäftigung im Mindestlohnbereich könnten außerdem im nächsten Wirtschaftsabschwung auftreten“, sagte Fuest.

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