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Überblick Renten, Mindestlohn, Mehrwertsteuer – was sich ab Juli alles ändert
Düsseldorf · Auf viele Verbraucher kommen ab dem 1. Juli eine Reihe von Gesetzesänderungen zu. Dabei können sich die meisten über mehr Geld im Portemonnaie freuen: Die Mehrwertsteuer wird vorübergehend gesenkt und Rentner erhalten höhere Bezüge. Wichtige Änderungen im Überblick.
02.07.2020
, 20:07 Uhr
- Mehrwertsteuer Die große Koalition hat als Teil ihres milliardenschweren Konjunkturpakets zur Stützung der Wirtschaft in der Corona-Krise eine vorübergehende Erleichterung der Mehrwertsteuer beschlossen. Die Umsatzsteuer wird für sechs Monate von 19 auf 16 Prozent abgesenkt, der ermäßigte Steuersatz von sieben auf fünf Prozent. Dabei übernimmt der Bund weitgehend die Steuerausfälle im Umfang von knapp 20 Milliarden Euro. Bundestag und Bundesrat stimmten am Montag den Plänen der Bundesregierung zu.
- Renten Die über 21 Millionen Rentner in Deutschland können sich erneut über ein deutliches Plus bei ihren Altersbezügen freuen. Die Renten steigen zum 1. Juli im Westen um 3,45 Prozent und im Osten um 4,20 Prozent. Die Renten im Osten steigen mit der jetzigen Anhebung auf 97,2 Prozent des Westniveaus. Mit der Erhöhung greift zum dritten Mal die gesetzlich beschlossene Ost-West-Rentenangleichung. Deswegen fällt die Rentenanpassung im Osten erneut höher als im Westen aus.
- Weitere Informationen zum Thema Rente finden Sie hier.
- Mindestlohn für Pflegefachkräfte Für Pflegefachkräfte soll zum 1. Juli diesen Jahres ein einheitlicher Mindestlohn von 15 Euro gelten, ab April 2022 soll er 15,40 Euro betragen. Neben dem gesetzlichen Urlaubsanspruch sollen Pflegebeschäftigte zudem zusätzlichen Urlaub bekommen - fünf Tage in diesem Jahr und sechs Tage ab kommendem Jahr.
- Mieterschutz Ab 1. Juli entfällt der vorübergehende Sonder-Kündigungsschutz für Mieter im Zusammenhang mit der Corona-Krise aus. Für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni galt, dass Mietern und Pächtern nicht wegen ausgefallener Mietzahlungen aufgrund der Pandemie gekündigt werden kann. Die Miete blieb für diesen Zeitraum aber weiterhin fällig, es können auch Verzugszinsen entstehen. In der großen Koalition ist allerdings ein Streit über die Fortsetzung des Corona-Kündigungsschutzes entbrannt. Die SPD fordert eine Verlängerung, die Union spricht sich dagegen aus.
- Energiekosten Der Zahlungsaufschub für Energiekosten ist mit Beginn des Monats ausgelaufen. Die gesetzliche Ausnahmeregelung, die finanziell angespannten privaten Haushalten in der Corona-Pandemie helfen sollte, gilt damit nicht mehr. Vom 1. Juli an können sich Verbraucher daher nicht mehr auf das Leistungsverweigerungsrecht berufen. Die monatlichen Strom- und Gasabschläge sowie die Kosten für Wasser, Telefon und Internet müssen nun wieder regelmäßig und pünktlich überwiesen werden. Wenn die finanzielle Situation das nicht zulässt, rät die Verbraucherzentrale NRW zu einer möglichst raschen Kontaktaufnahme mit dem Versorger, um Möglichkeiten wie Ratenzahlung oder Stundung auszuloten.
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