Kleine Anfrage im Bundestag In NRW-Betriebe kommt nur alle 62 Jahre ein Mindestlohn-Kontrolleur
Exklusiv | Berlin/Düsseldorf · In Betrieben in NRW wird nur alle 62 Jahre überprüft, ob die Mitarbeiter auch wirklich den Mindestlohn erhalten. Aus Sicht der Linken ist das zu selten, denn bei jeder achten Kontrolle wird anschließend ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz eingeleitet.

Zollbeamte betreten bei einer Razzia gegen Schwarzarbeit eine Baustelle. Der Zoll ist auch für die Mindestlohn-Kontrolle zuständig. (Archivfoto)
Foto: dpa/Boris RoesslerOb Beschäftigte den Mindestlohn von derzeit zwölf Euro pro Stunde auch tatsächlich erhalten, wird statistisch gesehen pro Betrieb in Nordrhein-Westfalen nur alle 62 Jahre kontrolliert. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.