Mindestlohn 50.000 Billigjobs in reguläre Stellen umgewandelt

Nürnberg · Die einen hatten massive Jobverluste befürchtet, andere kräftige Impulse für die Beschäftigung erhofft. Jetzt legen Arbeitsmarktforscher erstmals eine Zwischenbilanz zur Einführung des Mindestlohns vor.

Mindestlohn: 50.000 Billigjobs in reguläre Stellen umgewandelt
Foto: dpa, Patrick Pleul

Mit der Einführung des Mindestlohns sind nach Erkenntnissen von Arbeitsmarktforschern zum Jahresbeginn 2015 mehr als 40.000 Billigjobs dauerhaft weggefallen. Rund 50.000 wurden dagegen in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt, wie aus einer im Internet veröffentlichten aktuellen Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) hervorgeht. Manche Konjunkturforscher hatten wegen des gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde mit weit größeren Jobverlusten gerechnet.

Die Denkfabrik der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat dabei zunächst nur die Entwicklung im ersten halben Jahr untersucht. "Wie die mittel- und langfristigen Effekte des Mindestlohns auf dem Arbeitsmarkt aussehen, können wir im Moment noch nicht sehen", räumte IAB-Projektleiter Philipp vom Berge ein.

Nach Erkenntnissen der Nürnberger Arbeitsmarktforscher sank die Zahl der geringfügig entlohnten Männer und Frauen von Dezember 2014 auf Januar 2015 um 456.620. Der Rückgang fiel damit um 102.000 Beschäftigte größer aus als im Vergleichszeitraum 2013/2014.
Die Forscher führen dies im Wesentlichen auf die Einführung des Mindestlohns zum Jahresanfang 2015 zurück. Auch die knapp 52.000 neu geschaffenen Stellen mit Sozialversicherungspflicht seien offensichtlich eine Reaktion der Betriebe auf die Mindestlohnregelung.

Den direkten Zusammenhang zwischen Mindestlohn und der Schaffung regulärer Arbeitsplätze verdeutlicht nach Einschätzung der Forscher vor allem der Blick auf einzelne Branchen. So sei rund die Hälfte der im Verkauf weggefallenen Billigjobs in reguläre Arbeitsplätze umgewandelt worden. Ähnlich sei die Entwicklung bei Speditionen und Kurierdiensten, im Taxigewerbe, bei Reinigungsberufen und im Hotel- und Gaststättengewerbe verlaufen. Die andere Hälfte der bisher geringfügig entlohnten Jobs hätten die Betriebe in den meisten der genannten Branchen allerdings gestrichen.

Die Hoffnung der Mindestlohnbefürworter, die Anhebung der Lohnuntergrenze auf 8,50 Euro werde zu einem starken Rückgang der Hartz-IV-Aufstocker führen, hat sich nach IAB-Erkenntnissen zunächst nicht bestätigt. Die Zahl der Aufstocker sei im Januar 2015 zwar gesunken, allerdings nur leicht, berichtete Studienleiter vom Berge.
Zugleich habe es aber auch keinen starken Anstieg von Hartz-IV-Beziehern gegeben. Mindestlohngegner hatten massenhafte Jobverluste im Niedriglohn-Bereich befürchtet.

(dpa)
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