Bergbauspezialarbeiten und Wäschereidienstleistung Mindestlöhne für zwei weitere Branchen

Berlin (RPO). In zwei weiteren Branchen gelten vom Wochenende an Mindestlöhne. Wie der scheidende Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) mitteilte, treten am Samstag Mindestlohn-Verordnungen für Bergbauspezialarbeiten und Wäschereidienstleistungen in Kraft. Zugleich seien bestehende Mindestlohn-Regelungen für das Maler- und Lackiererhandwerk verlängert und auf weitere Unternehmen ausgeweitet worden.

Insgesamt mehr als 100.000 Arbeitnehmer in den drei Branchen profitierten von den Verordnungen. Scholz erklärte, mit dem Infrafttreten der Mindestlohn-Verordnungen für Bergbauspezialarbeiten und Wäschereidienstleistungen würden zwei weitere Branchen "vor Lohndumping geschützt". Dies sei ein wichtiger Schritt zu mehr sozialer Gerechtigkeit.

Im Maler- und Lackiererhandwerk gebe es bereits seit 2003 Mindestlöhne auf der Grundlage eines entsprechenden Tarifvertrages. Ein nach dem Auslaufen des alten Tarifvertrages ausgehandelter neuer Vertrag wurde nun für allgemeinverbindlich erklärt. Demnach gelten Mindestlöhne auch für tariflich nicht gebundene Unternehmen.

Scholz zufolge wurden in der zu Ende gehenden Legislaturperiode Mindestlöhne für mehr als zwei Millionen Arbeitnehmer festgesetzt. Die künftige schwarz-gelbe Koalition bekennt sich im Entwurf ihres Koalitionsvertrages zur Tarifautonomie, lehnt aber einen einheitlichen gesetzlichen Mindestlohn ab.

Stattdessen streben die Koalitionspartner ein gesetzliches Verbot so genannter sittenwidriger Löhne an, das heißt von Löhnen, die ein Drittel unter dem Durchschnitt des branchenspezifischen Lohns liegen.

(AFP/awei)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort