In begrenztem Umfang Militärischer Abschirmdienst darf im Ausland tätig werden

Berlin (rpo). Das Bundekabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig zum Schutz deutscher Soldaten auch im Ausland tätig werden darf.

<P>Berlin (rpo). Das Bundekabinett hat am Mittwoch einen Gesetzesentwurf auf den Weg gebracht, nach dem der Militärische Abschirmdienst (MAD) künftig zum Schutz deutscher Soldaten auch im Ausland tätig werden darf.

Im Parlament wird kein größerer Widerstand gegen die neue Regelung erwartet. Die Gesetzesänderung sei durch die zunehmende Zahl von Auslandseinsätzen der Bundeswehr notwendig geworden, heißt es in der Begründung.

Die Bedrohung der militärischen Sicherheit und der Soldaten sei im Ausland völlig anders einzuschätzen als im Inland. Auslandseinsätze unterlägen "einem breiten Bedrohungsspektrum". Der MAD ist Teil der Streitkräfte und ein Inlandsnachrichtendienst, der jedoch nur für die Bundeswehr zuständig ist.

Die Regierung ist nach den Angaben überzeugt, dass mit dem Auslandseinsatz des Nachrichtendienstes eine Sicherheitslücke für Bundeswehr-Soldaten geschlossen werden kann. Die Gefährdung der Soldaten war etwa bei einem Anschlag auf Bundeswehr-Angehörige in Kabul deutlich geworden.

Nach anfänglichem Zögern wollen jetzt auch die Grünen dieser Einsatzmöglichkeit zustimmen. Der militärische Geheimdienst darf im Ausland keine eigenen Netze aufbauen, sondern beschränkt sich auf die Aufklärung in Bundeswehr-Einrichtungen. Dabei wird der MAD zum Beispiel ziviles Ortspersonal überprüfen.

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