Betrachtungszeitraum verlängert Bundesregierung will Mietspiegel neu berechnen

Der explosionsartige Preisanstieg der Mieten in der jüngeren Vergangenheit dürfe die Berechnung der Mietspiegel nicht dominieren, sagte Bundesjustizministerin Katarina Barley.

 Mietwohnungen in der Kölner Südstadt.

Mietwohnungen in der Kölner Südstadt.

Foto: dpa/Oliver Berg

Vor der Bundestagsabstimmung über die neue Mietpreisbremse hat Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) weitere gesetzliche Veränderungen zugunsten von Mietern angekündigt. Sie wolle die Berechnung der Mietspiegel verändern, sagte Barley den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Donnerstagsausgaben). "Wir werden den Betrachtungszeitraum bei der ortsüblichen Vergleichsmiete verlängern."

Der "explosionsartige" Preisanstieg der Mieten in der jüngeren Vergangenheit dürfe die Berechnung der Mietspiegel nicht dominieren, sagte die SPD-Politikerin. "Stattdessen soll die langfristige Entwicklung der Mieten zum Maßstab werden. Dadurch verhindern wir einen abrupten Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete."

Barley bezieht sich damit auf die Beschlüsse beim Wohngipfel im vergangenen September. Damals hatten die zuständigen Minister beschlossen, den für die Mietspiegel relevanten Zeitraum von vier auf sechs Jahre zu verlängern. In dem Gesetz, das der Bundestag an diesem Donnerstag beschließen soll, ist dies aber nicht festgehalten.

(lukra/AFP)
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