Landgericht Berlin Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft
Berlin · Das Berliner Landgericht hat die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft. Die Vorschrift im Bürgerlichen Gesetzbuch führe zu einer "ungleichen Behandlung von Vermietern".
Das widerspreche aber Artikel 3 des Grundgesetzes, nach dem "wesentlich Gleiches gleich zu behandeln" sei, erklärte das Gericht am Dienstag.
Die Regelung beschneidet dem Landgericht zufolge die Vertragsfreiheit zwischen Mieter und Vermieter. Diese Beschneidungen wirkten sich ungleich aus, weil die ortsübliche Miete etwa in München um ein Vielfaches höher sei als beispielsweise in Berlin.
Die seit Mitte 2015 geltende Mietpreisbremse soll in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt" die Kosten bei Wiedervermietungen auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent deckeln.
Dem Gericht zufolge geht das Gesetz unbegründet davon aus, dass einkommensschwache Mieter in München mehr Geld zur Verfügung hätten als etwa jene in Berlin. Ferner würden Vermieter bevorteilt, die schon vor Erlass der Mietpreisbremse überzogene Mieten verlangt hätten.
Das Landgericht war im Rahmen eines inzwischen anderweitig geregelten Mietrechtsstreits zu seiner Auffassung gelangt. Nur das Bundesverfassungsgericht kann die Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes feststellen.