Fragen und Antworten Justizministerin will Reihe von Änderungen bei Mietpreisbremse

Berlin · Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, damit die viel kritisierte Mietpreisbremse auch greift - wenn alles nach Wunsch läuft, ab Anfang 2019.

Katarina Barley - Bundesfamilienministerin, Deutsch-Britin, gebürtige Kölnerin und Juristin
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Bezahlbare Mieten auch für Normalverdiener in nachgefragten Gegenden - dies war das Versprechen der Mietpreisbremse, die nun schon seit drei Jahren in Kraft ist. Schnell zeigte sich, dass sie kaum Wirkung entfaltet. Wir haben Fragen und Antworten zum Themenkomplex zusammengestellt:

Wie funktioniert die Mietpreisbremse grundsätzlich?

Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf die zulässige neue Miete höchstens auf das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmiete plus zehn Prozent steigen. Auskunft über die ortsübliche Vergleichsmiete gibt der örtliche Mietspiegel. Wo es keinen gibt, können Vergleichsmietdatenbanken von Vermieter- oder Mieterverbänden herhalten.

Wo gilt die Mietpreisbremse?

Sie gilt nur in Gebieten mit "angespanntem Wohnungsmarkt". Diese Gegenden legen die Bundesländer fest. Dafür gibt es vier Indikatoren: wenn die Mieten deutlich stärker steigen als im bundesweiten Schnitt, die Mietbelastung deutlich höher ist als der bundesweite Schnitt, die Bevölkerung zunimmt, ohne dass erforderlicher neuer Wohnraum geschaffen wird, oder wenn ein geringer Leerstand bei hoher Nachfrage besteht.

Gilt die Preisbremse für alle Wohnungen?

Nein. Bei Neubauten und bei der ersten Vermietung nach einer umfassenden Sanierung greift die Mietpreisbremse nicht. So sollen Investitionen in den Wohnungsmarkt nicht gehemmt werden. Umfassend ist eine Modernisierung, wenn die Investition dafür etwa ein Drittel des für einen Neubau erforderlichen Aufwands umfasst. Als Neubau gelten neu errichtete Häuser und Wohnungen, die nach dem 1. Oktober 2014 erstmals vermietet wurden.

Wer soll die Mietpreisbremse durchsetzen?

Zuständig dafür ist jeder Mieter selbst. Die von Barley geplanten Änderungen sollen das aber deutlich leichter machen als bislang - und so eine große Schwachstelle des Gesetzes beheben.

Eingeführt werden soll die "vorvertragliche Auskunftspflicht" für Vermieter. Sie müssen künftig von sich aus angeben, ob sie sich bei der Festsetzung der Miete auf eine Ausnahme von der Mietpreisbremse berufen - auf Neubau, Sanierung oder hohe Vormiete. Macht ein Vermieter das nicht, kann er sich während des Mietverhältnisses auch nicht mehr auf eine Ausnahme berufen und auch keine entsprechend höhere Miete verlangen. Der Mieter kann so bei Vertragsschluss sicher sein, dass sich die Miete im zulässigen Rahmen an der Vormiete orientiert, wie es im Entwurf heißt.

Wer meint, sein Vermieter habe gegen die Mietpreisbremse verstoßen, kann eine Einigung versuchen - sonst muss er vor Gericht ziehen. Zu viel gezahlte Miete kann der Mieter zurückfordern, dafür muss er aber zunächst einen Verstoß gegen die Vorschriften rügen. Auch das soll viel einfacher werden. Dafür soll künftig eine einfache Mitteilung genügen - Beweise "müssen nicht länger vorgetragen werden".

Wie will die Ministerin die Kostensteigerungen noch dämpfen?

Die Umlage, die Vermieter für Modernisierungskosten beim Mieter aufschlagen können, soll von derzeit elf auf acht Prozent gesenkt werden. Auch absolut soll es eine Grenze geben: Die Miete soll in Gegenden mit Mietpreisbremse nach einer Modernisierung nicht mehr als drei Euro je Quadratmeter Wohnfläche steigen dürfen.

Gezieltes "Herausmodernisieren" - also die Verdrängung angestammter Mieter durch extreme Preiserhöhungen - soll künftig als Ordnungswidrigkeit eingestuft werden - das Bußgeld bis zu 100.000 Euro betragen. Mieter, die durch starke Mietsteigerungen aus ihren Wohnungen vertrieben werden, sollen Anspruch auf Schadenersatz bekommen.

Welche Vorschläge gibt es noch?

Die Berliner Landesregierung hat im Bundesrat unter anderem vorgeschlagen, Ausnahmen und Sonderregelungen komplett zu streichen, den Betrachtungszeitraum für die Vergleichsmiete von vier auf zehn Jahre zu verlängern und die Modernisierungsumlage auf sechs Prozent zu senken. Der Deutsche Mieterbund unterstützt die Forderungen. Er hat zudem vorgeschlagen, die Mietpreisbremse bundesweit flächendeckend einzuführen.

(AFP)
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