Ab Anfang Januar Merkel will grundsätzlich an Kassenbon-Pflicht festhalten

Berlin · Bundeskanzlerin Angela Merkel hat die ab Januar geltende Kassenbon-Pflicht im Grundsatz verteidigt, ist aber offen für mögliche Ausnahmen. Unklar ist noch, wie diese aussehen könnten.

 Angela Merkel im Bundestag.

Angela Merkel im Bundestag.

Foto: dpa/Bernd von Jutrczenka

"Wir können nicht sehenden Auges einfach akzeptieren, dass dem Staat Milliarden an Steuereinnahmen entgehen", sagte Merkel am Mittwoch in der Regierungsfragestunde des Bundestags. Sie äußerte allerdings Verständnis für die Einwände der Kritiker - etwa was die Belastung für kleine Unternehmen und den hohen Verbrauch an Thermopapier für Kassenbons angeht.

"Vielleicht kann man sich da auch vernünftigere Dinge vorstellen", sagte Merkel. Sie zeigte sich offen für Ausnahmeregelungen, um die Belastung zu reduzieren: "Wenn wir gemeinsam welche finden, bin ich dafür." Ziel müsse es aber sein, dem "Grundtatbestand der Mehrwehrsteuerumgehung" vorzubeugen: Es sei klar, "dass der nicht geht".

Hintergrund der Bon-Pflicht ist ein Gesetz von Ende 2016, das sicherstellen soll, dass alle verkauften Waren lückenlos erfasst werden, und das zugleich verhindern soll, dass digitale Daten nachträglich manipuliert werden. Ab 1. Januar 2020 müssen deshalb alle Einzelhändler - vom Bäcker über den Friseur bis hin zu Apotheken - einen Beleg ausgeben, sofern sie ein elektronisches Kassensystem besitzen.

Die Bundesregierung ist aber weiter uneins über die Ausgestaltung. Während das Wirtschaftsministerium von Peter Altmaier (CDU) am Montag erneut darauf drang, größere Spielräume für Ausnahmen von der Pflicht zu schaffen, betonte das Finanzministerium von Olaf Scholz (SPD), dass der Handel drei Jahre Zeit gehabt habe, sich auf die Änderung vorzubereiten.

(lukra/AFP)
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