Experten halten Kürzungen für nicht umsetzbar Merkel steht zu Kindergeldanspruch von EU-Saisonarbeitern

Frankfurt/Main · Die Kanzlerin bezieht Stellung: In der Debatte um den Kindergeld-Anspruch von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland sieht Angela Merkel (CDU) wenig Spielraum für Veränderung.

Das Kabinett Merkel im Check
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"Es gilt, dass in Deutschland tätige Bürger der Europäischen Union im Grundsatz einen Anspruch auf Kindergeld haben", sagte Merkel in einem Interview mit der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". Dies entspreche dem Freizügigkeitsrecht der EU und den Beschlüssen des Europäischen Gerichtshofs. Merkel sagte aber eine Prüfung der Frage zu, "wo es Missbrauch gibt".

Aus der Unionsfraktion waren zuletzt Forderungen laut geworden, den Kindergeld-Bezug durch EU-Ausländer schärfer zu kontrollieren und zu kürzen. Die Kindergeld-Ansprüche von Saisonarbeitern aus dem EU-Ausland für ihre in der Heimat lebenden Kinder summieren sich laut Bundesfinanzministerium von 2008 bis zum Jahresende 2014 auf etwa eine Milliarde Euro.

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags hält eine Begrenzung dieser Zahlungen offenbar für nicht umsetzbar. Der Vorschlag von Unionsabgeordneten, die Zahlungen auf das Existenzminimum des jeweiligen Heimatlands zu begrenzen, sei mit EU-Recht "unvereinbar", zitierte das "Handelsblatt" (Freitagsausgabe) aus einem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts. Sollte ein solcher Vorschlag den Weg in die Gesetzgebung finden, könnten EU-Ausländer sofort gerichtlich dagegen vorgehen.

(DEU)
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