Unter anderem für Fliesenleger Bundestag beschließt Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen

Berlin · Der Bundestag hat am Donnerstag Änderungen der Handwerksordnung beschlossen. Das bedeutet die Rückkehr zur Meisterpflicht in vielen Berufen.

 Ein Handwerker arbeitet an Fliesen (Symbolfoto).

Ein Handwerker arbeitet an Fliesen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Martin Schutt

Meisterpflicht bedeutet, dass nur Handwerksmeister Betriebe im handwerklichen Bereich führen dürfen. Wer den Meistertitel nicht hat, darf das nicht. Wieder eingeführt wird diese Pflicht für insgesamt zwölf Gewerke, darunter sind etwa Fliesen- und Parkettleger, Rollladentechniker oder Orgelbauer. Bestehende Betriebe, die derzeit nicht der Meisterpflicht unterliegen, dürfen auch weiterhin ihr Handwerk selbstständig ausüben und sollen einen Bestandsschutz erhalten.

Im Jahr 2004 war in mehr als 50 Berufen die Meisterpflicht weggefallen. Mit der Reform der Handwerksordnung wollte die Bundesregierung damals einfachere Tätigkeiten für Selbstständige öffnen. Bis dahin durften diese Betriebe nur von ausgebildeten Handwerksmeistern geführt werden.

Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) bezeichnete die Rückkehr zur Meisterpflicht als gute Nachricht für das Handwerk und die Kunden. Die Zustimmung zum Handwerk werde in der Bevölkerung weiter wachsen. Die Branche leiste zudem einen wichtigen Beitrag zur Ausbildung.

Der FDP-Abgeordnete Manfred Todtenhausen sagte mit Blick auf einen entsprechenden Antrag der AfD, eine vollständige Rückkehr zur Meisterpflicht in allen Gewerken wäre „Folklore“. Dies wären Lösungen von gestern.

(hebu/dpa)
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