Urteil im Lübcke-Prozess Höchststrafe für den Hauptangeklagten, aber der Hass bleibt

Meinung · Das harte Urteil gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst ist zufriedenstellend. Enttäuschend hingegen ist die Tatsache, dass der Mitangeklagte Markus H. vom Oberlandesgericht in Frankfurt freigesprochen wurde. Sie hatten sich gemeinsam radikalisiert. Diese Art von rechtem Hass ist das Grundproblem der Gesellschaft, dem die Justiz kaum beikommen kann.

 Der verurteilte Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst, am Tag der Urteilsverkündung mit seinen Anwälten Mustafa Kaplan (l.) und Jörg Hardies (r.).

Der verurteilte Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst, am Tag der Urteilsverkündung mit seinen Anwälten Mustafa Kaplan (l.) und Jörg Hardies (r.).

Foto: AFP/KAI PFAFFENBACH

Eineinhalb Jahre nach dem Mord an Walter Lübcke und 44 Verhandlungstage nach dem Prozessauftakt hat das Oberlandesgericht in Frankfurt an diesem Donnerstag entschieden, was längst klar war: Stephan Ernst hat den CDU-Politiker aus rechtsextremistischen Motiven erschossen. Er hat dafür die Höchststrafe erhalten; durch die besondere Schwere der Schuld, die das Gericht feststellte, ist eine Haftentlassung nach 15 Jahren außerdem so gut wie ausgeschlossen. Die Härte des Urteils gegen den Hauptangeklagten ist angemessen. Und doch nimmt der Prozess ein äußerst unbefriedigendes Ende.