Urteil im Lübcke-Prozess Höchststrafe für den Hauptangeklagten, aber der Hass bleibt

Meinung · Das harte Urteil gegen Lübcke-Mörder Stephan Ernst ist zufriedenstellend. Enttäuschend hingegen ist die Tatsache, dass der Mitangeklagte Markus H. vom Oberlandesgericht in Frankfurt freigesprochen wurde. Sie hatten sich gemeinsam radikalisiert. Diese Art von rechtem Hass ist das Grundproblem der Gesellschaft, dem die Justiz kaum beikommen kann.

 Der verurteilte Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst, am Tag der Urteilsverkündung mit seinen Anwälten Mustafa Kaplan (l.) und Jörg Hardies (r.).

Der verurteilte Mörder von Walter Lübcke, Stephan Ernst, am Tag der Urteilsverkündung mit seinen Anwälten Mustafa Kaplan (l.) und Jörg Hardies (r.).

Foto: AFP/KAI PFAFFENBACH