Arbeitsagenturen Mehr Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger

Berlin (RPO). Die Arbeitsagenturen haben 2010 so viele Strafen gegen Hartz-IV-Empfänger verhängt wie noch nie. Wie aus der Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervorgeht, sind im vergangenen Jahr 828.708 Sanktionen verhängt worden. Das waren 14 Prozent mehr als 2009.

Die neuen Hartz-IV-Regelsätze
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Foto: ddp

Mehr als die Hälfte der Sanktionen (498.504) wurden der "Bild"-Zeitung zufolge, die sich auf die Statistik beruft, wegen Meldeversäumnissen ausgesprochen. Betroffen waren unter anderem Hartz-IV-Empfänger, die zu vereinbarten Terminen in der Arbeitsagentur nicht erschienen.

Zirka 142.000 Strafen wurden wegen Verletzung der Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung verhängt. Dies betraf etwa Hartz-IV-Empfänger, die keine Bewerbungen geschrieben haben, obwohl sie sich dazu verpflichtet hatten. In 102.631 Fällen wurden Sanktionen ausgesprochen, weil sich die Betroffenen weigerten, eine als zumutbar eingestufte Arbeit, Ausbildung oder einen Ein-Euro-Job anzunehmen.

Der stellvertretende Vorsitzende der Unions-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs (CDU), befürwortete das härtere Vorgehen der Arbeitsagenturen gegen Hartz-IV-Empfänger. "Wenn die Wirtschaft brummt, muss man von den Arbeitslosen verlangen können, dass sie angebotene Stellen auch annehmen", sagte er der Zeitung. Wer vom Staat gefördert wurde, muss sich auch fordern lassen.

Das heißt: Angebotene Arbeit muss angenommen werden, Termine bei den Arbeitsagenturen darf man nicht grundlos platzen lassen."

(DAPD/ndi)
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