Gesundheitsminister Spahn Mehr als 100 Anträge auf Todes-Arzneien für Sterbehilfe abgelehnt

Berlin/Bonn · Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat einem Medienbericht zufolge mehr als 100 Anträge auf tödliche Medikamente zur Sterbehilfe abgelehnt - auf Weisung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

 Die Behörde ist verpflichtet, Anträge auf Sterbehilfe im Einzelnen zu prüfen (Symbolfoto).

Die Behörde ist verpflichtet, Anträge auf Sterbehilfe im Einzelnen zu prüfen (Symbolfoto).

Foto: dpa/Patrick Seeger

Wie das Bundesinstitut mit Sitz in Bonn dem Berliner „Tagesspiegel“ auf Anfrage mitteilte, sei in insgesamt 102 Fällen der Zugang schwerstkranker Patienten zu tödlichen Medikamenten versagt worden. In 31 weiteren Fällen sei noch keine Entscheidung getroffen worden.

Zwar ist die Bonner Behörde aufgrund eines Urteils seit 2017 verpflichtet, die Anträge im Einzelnen zu prüfen. Allerdings hatte Spahn das ihm unterstellte Bundesinstitut angewiesen, die Begehren zurückzuweisen. 24 Patienten sind dem „Tagesspiegel“ zufolge in der Wartezeit gestorben.

Am 26. Februar wird das Bundesverfassungsgericht ein Grundsatzurteil zum Verbot organisierter Sterbehilfe verkünden. Konkret geht es um sechs Verfassungsbeschwerden von Sterbehilfe-Vereinen, schwer erkrankten Einzelpersonen und Ärzten, die mit dem Verbot der Suizidhilfe ihr allgemeines Persönlichkeitsrecht oder auch ihre Berufsfreiheit verletzt sehen.

Im Dezember 2015 war die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ in Paragraf 217 des Strafgesetzbuches unter Strafe gestellt worden. Verstöße werden mit einer Geldstrafe oder einer bis zu dreijährigen Freiheitsstrafe geahndet. Nur wer bei einer Suizidassistenz nicht „geschäftsmäßig“ handelt, bleibt straffrei.

In der Verhandlung am Bundesverfassungsgericht am 16. und 17. April 2019 hatten die Beschwerdeführer gerügt, dass ihnen faktisch die passive Sterbehilfe, etwa die Überlassung eines tödlich wirkenden Mittels, verwehrt werde, da sowohl Ärzte als auch Sterbehilfe-Vereine bei einer Suizidassistenz „geschäftsmäßig“ handeln. Das im Grundgesetz geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht umfasse aber auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben.

(lukra/epd)
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