Aktuelle Medienberichte Länder schickten Millionen Masken wegen Mängeln zurück

Berlin · Das Bundesgesundheitsministerium hatte die Masken zur Verfügung gestellt. Die Länder berichtet unter anderem, dass diese teilweise die FFP2-Norm nicht erfüllten. Das Ministerium sagt, die Masken seien ausreichend geprüft worden.

 Eine Passantin hält eine Schutzmaske in der Hand (Symbolbild).

Eine Passantin hält eine Schutzmaske in der Hand (Symbolbild).

Foto: dpa/Marijan Murat

Mehrere Bundesländer haben Medienberichten zufolge Millionen Corona-Masken aus dem Verkehr gezogen, die ihnen der Bund im vergangenen Jahr zur Verfügung gestellt hatte. Der NDR berichtete am Freitag nach einer eigenen Umfrage unter den Ländern, dass etwa Schleswig-Holstein vier Millionen Schutzmasken zurückgeschickt habe, die der Bund von Mai bis August 2020 geliefert habe. Sie hätten die FFP2-Norm nicht erfüllt, habe das Sozialministerium in Kiel auf Anfrage des Senders mitgeteilt.

Niedersachsen will dem Bericht zufolge jetzt ebenfalls vier Millionen Masken an den Bund zurückgeben. Im Rahmen einer Überprüfung hätten Zweifel an deren Verkehrsfähigkeit nicht abschließend ausgeräumt werden können, habe das dortige Gesundheitsministerium erklärt. In Rheinland-Pfalz lagerten laut dem zuständigen Landesamt „mehr als eine Million nicht verkehrsfähige FFP2 und FFP2-analoge Masken des Bundes“, wie der NDR berichtete. Das Magazin „Der Spiegel“ berichtete am Freitag nach einer Umfrage in den Ländern ebenfalls von Millionen zurückgeschickter Masken. So habe nach Tests Baden-Württemberg 4,6 Millionen aus dem Verkehr gezogen und Bayern 72.000 gesperrt.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies am Freitag erneut darauf, dass wegen damals nicht vorhandener EU-zertifizierter Masken auf dem Markt andere Masken beschafft worden seien – deswegen könnten sie auch nicht EU-zertifiziert sein. Sie seien aber nach einem für die Pandemie entwickelten Verfahren für Infektionsschutz-Zwecke geprüft worden. Insgesamt seien 230 Millionen Masken dieses Typs ausgeliefert worden, sagte ein Sprecher. Bei Reklamationen, die es gegeben habe, habe der Bund Nachprüfungen angeboten, dabei seien aber bisher keine Qualitätsmängel festgestellt worden. Länder hätten teils selbst nicht EU-zertifizierte Masken gekauft und Zweifeln direkt nachgehen können.

In der Bundesregierung gibt es weiter keine einheitliche Auffassung über die Prüfanforderungen an nicht EU-zertifizierte Masken. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums machte deutlich, dass aus Sicht seines Ressorts ein höheres, am Arbeitsschutz orientiertes Verfahren für ein Inverkehrbringen erforderlich sei. Es gebe keinen Unterschied zwischen Arbeitsschutz- und Pandemiemasken. Der Arbeitsschutzstandard berücksichtigt laut Regierung etwa auch Prüfungen auf besonders hohe und niedrige Temperaturen und eine verlängerte Anlegeprüfung.

(jlu/dpa)
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