Struck will Gesetz notfalls trotzdem anwenden Luftsicherheitsgesetz: Unionsländer klagen

Berlin/Kiel (rpo). Die unionsgeführten Bundesländer wollen geschlossen gegen das Luftsicherheitsgesetz klagen. Das beschlossen die Innenminister dieser Länder am Donnerstagabend zum Beginn ihrer zweitägigen Beratungen in Kiel. Derweil wil Bundesverteidigungsminister Peter Struck an der Anwendung festhalten.

Über die Klage informierte ein Sprecher der schleswig-holsteinischen Landtagsfraktio. Die Unions-Bundesländer folgen damit dem Beispiel Bayerns, das bereits eine Klage angekündigt hatte. Unterdessen kündigte Verteidigungsminister Peter Struck an, trotz der Klage notfalls von dem Gesetz Gebrauch zu machen.

Der bayerische Innenminister Günter Beckstein sagte, es sei unverzichtbar, verfassungsrechtliche Bedenken gegen das Gesetz auszuräumen. Die Unions-Innenminister sehen sich durch Äußerungen von Bundespräsident Horst Köhler in ihrer Haltung bestätigt. Köhler hatte am Mittwoch verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Regelung geltend gemacht und den Gang nach Karlsruhe empfohlen.

Struck: Regelwerk gilt

Das Regelwerk werde mindestens bis zu einem Karlsruher Urteil unverändert gelten, sagte Struck am Donnerstag in Berlin. Bis dahin würde er notfalls auch den Abschuss eines von Terroristen als Waffe benutzten Passagierflugzeugs befehlen.

Struck sagte, eine Gesetzesänderung vor einem Karlsruher Urteil sei nicht zu erwarten. Auch Piloten, denen ein Abschuss befohlen werde, seien durch das Gesetz vor straf- und zivilrechtlicher Verfolgung geschützt. Struck und auch Bundesinnenminister Otto Schily hatten sich ursprünglich offen für eine Absicherung des Gesetzes durch eine Grundgesetzänderung gezeigt. Die Koalition entschied sich aber dagegen.

Die Landesinnenminister von CDU und CSU kamen am Donnerstagabend in Kiel zu zweitägigen Beratungen zusammen. Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann sagte zuvor im Berliner Inforadio: "Wir sind uns im Kreis der Innenminister sehr einig, dass es sehr viel besser wäre, wenn durch eine Grundgesetzänderung absolute Klarheit herrscht." Es gehe immerhin um Leben und Tod. In der kommenden Woche will auch die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag über eine Normenkontrollklage beraten.

Urteil möglicherweise erst in mehreren Jahren

Köhler hatte das Gesetz trotz seiner Bedenken unterzeichnet. Mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die innerhalb der nächsten beiden Wochen erwartet wird, tritt es in Kraft. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kann es erfahrungsgemäß Jahre dauern. Theoretisch könnten die Kläger zwar im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung gegen das In-Kraft-Treten beantragen. Die Begründung der Eilbedürftigkeit wird von Experten aber als schwierig eingeschätzt.

Der Bundespräsident hatte bemängelt, dass beim Abschuss eines Terror-Flugzeugs Leben zu Gunsten anderen Lebens geopfert werde. Schily hatte diese Auffassung als "irrig" zurückgewiesen. Ein Flugzeug dürfte nur abgeschossen werden, wenn das Schicksal der Passagiere ohnehin schon besiegelt sei.

(ap)
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