Prozessbeginn im Mordfall Lübcke Stephan E. bereitete Verbrechen laut Anklage jahrelang vor

Frankfurt/Main · Zum Auftakt des Prozesses um den Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke haben die Verteidiger der beiden Angeklagten Anträge zur Aussetzung der Hauptverhandlung gestellt. Nebenkläger und Angehörige des Opfers sind entsetzt.

 Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess im Gerichtssaal.

Der Hauptangeklagte im Lübcke-Prozess im Gerichtssaal.

Foto: AP/Thomas Lohnes

Unter hohen Sicherheitsvorkehrungen und mit juristischen Scharmützeln hat der Prozess um den Mord am nordhessischen Regierungspräsidenten Walter Lübcke begonnen. Angeklagt als mutmaßlicher Haupttäter ist der 46 Jahre alte Stephan E.. Er soll den CDU-Politiker vor einem Jahr auf dessen Terrasse in Nordhessen erschossen haben. Die Bundesanwaltschaft sieht bei Ernst eine „von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit getragene völkisch-nationalistische Grundhaltung“ als Motiv. Lübcke hatte sich für Flüchtlinge eingesetzt.

Nach seiner Festnahme hatte der 46-Jährige ein Geständnis abgelegt, das er aber später widerrief. Im Januar sagte er erneut aus und änderte seine ersten Angaben. Mitangeklagt wegen Beihilfe zum Mord ist der 44 Jahre alte Markus H. Er soll unter anderem den Kauf der späteren Tatwaffe eingefädelt haben. Stephan E. wird zudem ein Angriff auf einen irakischen Asylbewerber im Januar 2016 vorgeworfen. Das Opfer wurde bei einem Messerangriff von hinten erheblich verletzt.

Lübcke hatte als Regierungspräsident eine Art Mittelbehörde zwischen dem Land und den Kommunen geleitet. Ausgangspunkt für den späteren Mord soll eine Bürgerversammlung im nordhessischen Lohfelden 2015 gewesen sein, bei der E. anwesend war. Lübcke verteidigte dabei die Aufnahme von Flüchtlingen. Auf Schmährufe aus dem Publikum rief er: „Da muss man für Werte eintreten, und wer diese Werte nicht vertritt, der kann jederzeit dieses Land verlassen, wenn er nicht einverstanden ist, das ist die Freiheit eines jeden Deutschen.“ Dieser Satz verbreitete sich im Internet und machte Lübcke zur Hassfigur von Rechten.

Zum Prozessauftakt vor dem Staatsschutzsenat herrschten verschärfte Sicherheitsvorkehrungen. Zudem begrenzte das Gericht die Zahl der Zuschauer wegen der Corona-Pandemie stark. Bereits Stunden vor Beginn der Verhandlung am Dienstag bildeten sich lange Warteschlangen. Zum Teil verbrachten Medienvertreter die gesamte Nacht vor dem Gerichtsgebäude, um einen Platz im Gerichtssaal zu bekommen. Das Gericht hatte es aus Sicherheitsgründen abgelehnt, einen größeren Verhandlungssaal außerhalb des Oberlandesgerichts zu suchen. Für die Berichterstattung ließen sich mehr als 200 Journalisten von 70 in- und ausländischen Medien beim Oberlandesgericht akkreditieren.

Der Prozessauftakt war geprägt von zahlreiche Anträgen. Die Verteidiger von Stephan E. forderten schon kurz nach Beginn, die Verhandlung auszusetzen. Zudem stellten sie einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter. Anwalt Frank Hannig begründete den Antrag auf Aussetzung der Verhandlung unter anderem damit, dass der Gesundheitsschutz wegen der Corona-Pandemie nicht gewährleistet und der Zugang der Öffentlichkeit zu dem Prozess stark eingeschränkt sei.

Auch die Anwälte des Mitangeklagten Markus H. stellten mehrere Anträge. Die erst vor kurzem als zweite Pflichtverteidigerin von H. zugelassene Anwältin Nicole Schneiders forderte, das Verfahren auszusetzen oder für mehrere Wochen zu unterbrechen. Sie begründete das unter anderem damit, dass nicht alle Akten in der kurzen Zeit vor dem Prozess gelesen werden könnten. Der andere Anwalt von H., Björn Clemens, verlangte, die Anklage nicht zu verlesen und das Verfahren gegen seinen Mandaten einzustellen. H. werde öffentlich „hingerichtet“, bevor der Prozess überhaupt begonnen habe. So seien interne Ermittlungsinformationen von Behörden an die Öffentlichkeit gegeben worden.

Der Vertreter des Generalbundesanwalts sagte, die Anträge seien allesamt zurückzuweisen. Wann das Gericht über die Anträge entscheidet, war zunächst unklar.

Bei der Nebenklage lösten die Anträge der Verteidiger Bestürzung aus. „Für uns ist es schwer erträglich, den heutigen Vormittag als Beginn der Hauptverhandlung zu erleben“, sagte der Anwalt Holger Matt, der die Witwe und die beiden Söhne Lübckes vertritt. Er forderte ebenso wie der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Dieter Killmer, die Anträge abzulehnen.

Die Ehefrau und zwei Söhne des Ermordeten nehmen als Nebenkläger an dem Prozess teil. Der Sprecher der Familie, Dirk Metz, sagte vor Beginn der Verhandlung, dass die Witwe und die beiden Söhne von Lübcke einvernehmlich beschlossen hätten, zum Prozessauftakt zu kommen. „Die Familie hat das natürlich abgewogen, weil sie ja weiß, dass das für sie mit schwersten emotionalen Belastungen verbunden ist“, sagte der Sprecher. Es sei den drei Hinterbliebenen aber auch darum gegangen, ein „klares Signal der Verbundenheit“ zu ihrem Ehemann und Vater wie auch ein Signal gegen Hass und Gewalt zu setzen.

Am Nachmittag dann wurde die Anklage verlesen. Der mutmaßliche Mörder hat sein Verbrechen nach Überzeugung der Bundesanwaltschaft mehrere Jahre lang akribisch vorbereitet. Stephan E. habe seinen Plan spätestens nach dem schweren Anschlag im französischen Nizza sowie den Vorkommnissen in Köln rund um den Jahreswechsel 2015/2016 gefasst, sagte Bundesanwalt Dieter Killmer. Er habe Lübcke dafür mitverantwortlich gemacht.

E. hänge einer gegen Repräsentanten der Bundesrepublik gerichteten "völkisch-nationalistischen Grundhaltung" an und habe mit dem Mord ein "öffentlich beachtetes Fanal gegen die öffentliche Ordnung" setzen wollen, führte der Vertreter der Bundesanwaltschaft weiter aus. Der Hass des Beschuldigten auf Lübcke ging demnach auf den Besuch jener Bürgerversammlung 2015 zurück, bei der Lübcke durch Äußerungen zur Flüchtlingspolitik zur Zielscheibe von Rechten geworden war.

Laut Anklageschrift sammelte der Angeklagte seit der Versammlung Informationen über Lübcke und spionierte die Lebensumstände seines Opfers später vor der Tat minutiös aus. Unter anderem fuhr er mehrfach zu dessen Haus. In der Nacht vor dem Mord beobachtete er dieses von einer nahen Koppel aus mit einer Wärmebildkamera, um herauszufinden, ob sich sein Opfer auf seiner Terrasse befinde.

Die folgende Nacht auf den 2. Juli 2019 habe er als Tatnacht ausgewählt, weil in dem Ort eine Kirmes stattfand und er sich unbeobachtet wähnte, hieß es in der Anklageschrift. E. schoss Lübcke demnach aus kurzer Distanz von hinten gezielt in den Kopf.

Sein mitangeklagter mutmaßlicher Komplize Markus H. habe ihn begleitet, sei aber nicht in den Mordplan eingeweiht gewesen. Allerdings hätten die beiden eng befreundeten Männer oft darüber gesprochen, dass "etwas geschehen" müsse, hieß es weiter. Es habe "stillverschweigenes Einverständnis" zwischen beiden gegeben.

(felt/epd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort