Parteispende Die „Schweiz-Connection“ der AfD

Berlin · 130.000 Euro bekam die Partei aus dem Ausland. Ein Eklat, finden Linke und FDP.

 AfD-Chefin Alice Weidel

AfD-Chefin Alice Weidel

Foto: dpa/Michael Kappeler

AfD-Fraktionschefin Alice Weidel gerät wegen offenbar illegaler Parteispenden immer mehr unter Druck. „Es ist bodenlos, wie Alice Weidel versucht, die Öffentlichkeit für dumm zu verkaufen“, sagte Grünen-Geschäftsführerin Britta Haßelmann. Und Linken-Schatzmeister Harald Wolf verlangte Aufklärung im größeren Stil: „Es ist höchste Zeit, dass die ,Schweiz-Connection’ der AfD untersucht wird, denn dieser Vorgang ist nicht das erste Mal, dass Wahlkämpfe der AfD massiv aus der Schweiz unterstützt wurden“, sagte Wolf unserer Redaktion. Die Annahme von Parteispenden aus dem Ausland sei illegal. Diese müssten laut Parteiengesetz „unverzüglich nach ihrem Eingang an den Spender zurückgeleitet werden“.

Die AfD hat eingeräumt, dass es bei der Spendenaffäre um insgesamt rund 130.000 Euro geht, die inzwischen zurückgezahlt worden seien. Nach Medienrecherchen waren diese von einer Schweizer Pharmafirma in mehr als einem Dutzend Tranchen über Monate auf das Konto von Weidels AfD-Kreisverband für ihren Wahlkampf überwiesen worden. Die Firma will das Geld nur treuhänderisch weitergeleitet haben; sie nannte den unbekannten Gönner Weidels aber nicht.

Die Bundestagsverwaltung will binnen vier Wochen alle Details von der AfD erfahren. Alle Gesamtspenden ab 50.000 Euro sind unverzüglich dem Bundestagspräsidenten anzuzeigen, was in diesem Fall unterblieb. Weidel hatte offensichtlich einzelne Rechnungen über das Konto begleichen lassen und war demnach spätestens seit September über die Vorgänge informiert. Die Spenden wurden jedoch erst im April dieses Jahres zurücküberwiesen.

„Spenden aus der Schweiz dürfen grundsätzlich nicht angenommen werden“, erläuterte FDP-Schatzmeister Hermann Otto Solms. Ausnahmen gebe es nur für in der Schweiz lebende EU-Bürger. Das müsse eine Partei nach dem Eingang von Zahlungen unverzüglich prüfen. „Gegebenenfalls muss die Spendenannahme verweigert oder die Spende an den Präsidenten des Deutschen Bundestags weitergeleitet werden“, sagte Solms. Die Bundestagsverwaltung müsse prüfen, ob die AfD ihre Pflichten verletzt hat. Das gelte auch für den Umstand, dass die Rückzahlung erst ein ganzes Jahr nach Eingang des ersten Teilbetrags erfolgte.

Inzwischen prüft auch die Staatsanwaltschaft, ob der Anfangsverdacht einer Straftat vorliegt.

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