Gesetz zu sozialem Arbeitsmarkt Grünes Licht für Kostenzuschüsse für Langzeitarbeitslose

Berlin · Menschen, die jahrelang ohne Arbeit auf Hartz IV angewiesen sind, sollen künftig staatlich bezuschusste Jobs bekommen können. Der Übergang in eine normale Beschäftigung soll aber - so steht es im Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Heil - das Ziel bleiben.

 Betroffene sollen fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss bekommen.

Betroffene sollen fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss bekommen.

Foto: dpa

Den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen. Betroffene sollen fünf Jahre lang einen Lohnkostenzuschuss bekommen. In den ersten beiden Jahren soll er sich auf Höhe des Mindestlohns belaufen. Dann soll der Zuschuss um zehn Prozentpunkte jährlich sinken. Voraussetzung ist, dass die Betroffenen mindestens seit sieben Jahren arbeitslos waren.

Das auf Betreiben der SPD von der Koalition beschlossene Projekt nennt sich „sozialer Arbeitsmarkt“. Die Betroffenen sollen wieder die Chance bekommen, am Arbeits- und somit auch am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Der Übergang in eine normale Beschäftigung soll aber das Ziel bleiben. Deshalb sollen Betroffene neben der geförderten Beschäftigung auch betreut werden, Weiterbildung und betriebliche Praktika erhalten.

Gewerkschaften und Sozialverbände reichen die Pläne nicht aus. So forderte die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, dass die Betroffenen nach Tarif bezahlt werden. Dies sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund so. Andernfalls könnten etwa tarifgebundene kommunale Unternehmen nicht teilnehmen, wenn sie die Differenz nicht selbst bezahlen wollten.

(skr/dpa)
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