Verteilung der Sitze AfD will Landtagswahl in Sachsen anfechten

Dresden · Schon vor der Landtagswahl hatte die AfD angekündigt, Einspruch gegen das Ergebnis einzulegen. Jetzt muss sich der sächsische Wahlprüfungsausschuss mit dem Thema befassen. Hintergrund ist eine gekürzte Landesliste.

 Jörg Urban, Spitzenkandidat der AfD während der Landtagswahl in Sachsen.

Jörg Urban, Spitzenkandidat der AfD während der Landtagswahl in Sachsen.

Foto: dpa/Jan Woitas

Die AfD hat wie erwartet Einspruch gegen die Gültigkeit der sächsischen Landtagswahl am 1. September eingelegt. Hintergrund ist die vom Landeswahlausschuss veranlasste Kürzung der AfD-Landesliste, die vom Verfassungsgerichtshof Sachsens teilweise bestätigt wurde. Die Verteilung der Abgeordnetensitze sei durch eine unrichtige Anwendung von Vorschriften des Wahlgesetzes beziehungsweise der Landeswahlordnung beeinflusst worden, teilte die AfD am Freitag mit.

Den Einspruch hatte sie schon vor der Wahl angekündigt. Durch die Listenkürzung hat die AfD einen Sitz weniger als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen würde. Für die Wahlprüfung ist ein entsprechender Landtagsausschuss zuständig.

(atrie/dpa)
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