Landtagswahl in Sachsen AfD legt Beschwerde gegen Kürzung ihrer Kandidatenliste ein

Leipzig · Die Sächsische AfD hat beim Verfassungsgerichtshof in Leipzig Beschwerde gegen die Kürzung ihrer Kandidatenliste für die Landtagswahl am 1. September eingelegt. Der Landeswahlausschusses hatte am 5. Juli einen Großteil der AfD-Landesliste nicht zugelassen.

 Ein Mitglied des AfD-Landesverbandes Sachsen stimmt auf dem Landesparteitag mit Ja.

Ein Mitglied des AfD-Landesverbandes Sachsen stimmt auf dem Landesparteitag mit Ja.

Foto: dpa/Alexander Prautzsch

Laut Gericht ist mit der Beschwerde auch der Antrag verbunden, eine einstweilige Anordnung gegen die Entscheidung zu erlassen. Die Beschwerde sei am Freitag eingegangen, teilte das Gericht am Montag mit.

Laut einer Sprecherin war zunächst noch unklar, bis wann das Gericht eine Entscheidung trifft. Man bemühe sich, den Fall vor der Landtagswahl zu klären.

Der Landeswahlausschuss hatte nur die ersten 18 Plätze von insgesamt 61 Plätzen der AfD-Liste bestätigt. Bei einem guten Abschneiden zur Landtagswahl könnte die AfD unter Umständen nicht alle Mandate besetzen.

(mro/dpa)
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