Landtagswahl in Sachsen AfD darf mit 30 Listenkandidaten antreten
Dresden · Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei.
16.08.2019
, 16:14 Uhr
Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli entschieden hatte, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfe, obwohl sie insgesamt 61 Kandidaten aufstellte.