Landtagswahl in Sachsen AfD darf mit 30 Listenkandidaten antreten

Dresden · Bei der Landtagswahl in Sachsen darf die AfD mit 30 Kandidaten auf ihrer Landesliste antreten. Dies entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach einer Beschwerde der Partei.

 Alexander Gauland bei einem Auftritt im sächsischen Bautzen in der vergangenen Woche.

Alexander Gauland bei einem Auftritt im sächsischen Bautzen in der vergangenen Woche.

Foto: dpa/Robert Michael

Diese richtete sich gegen einen Beschluss des Landeswahlausschusses, der Anfang Juli entschieden hatte, dass die AfD bei der Wahl am 1. September nur mit 18 Listenbewerbern antreten dürfe, obwohl sie insgesamt 61 Kandidaten aufstellte.

(csi/AFP)
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