Reform des Staatsvertrages Länder wollen Kontrolle über Glückspielmarkt behalten

Berlin · Die Bundesländer wollen sich eine möglichst weitreichende Kontrolle über den deutschen Glücksspielmarkt sichern. Dafür machten die Regierungschefs am Donnerstag den Weg frei für einen neuen Glücksspiel-Staatsvertrag.

Mit Ausnahme von Schleswig-Holstein würden die Bundesländer, die die Reform des Vertrages mittragen, die Ratifizierung einleiten und das Papier den Landesparlamenten zur Entscheidung vorlegen, sagte der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) nach einem Treffen in Berlin.

Er gehe davon aus, dass der Staatsvertrag "jetzt auch beschlossen wird", fügte Beck hinzu. Bis zum Sommer soll der Vertrag in Kraft treten. Der neue Glücksspielstaatsvertrag sieht unter anderem die Vergabe von höchstens 20 Lizenzen für Sportwettenanbieter vor. Zudem verbietet er Online-Poker sowie Online-Casinospiele. Die Länder argumentieren mit dem Schutz vor Sucht und Kriminalität. Die privaten Anbieter fordern dagegen, dass der rund zehn Milliarden Euro schwere deutsche Markt liberalisiert wird und haben dabei Unterstützung aus Kiel erhalten, wo die Landesregierung aus dem Länderverbund ausgeschieden ist.

Carstensen hält an Sonderweg fest

Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Peter Harry Carstensen (CDU) unterstrich am Donnerstag sein Nein zu der Reform. "Die Regierung und die Regierungsfraktionen in Schleswig-Holstein haben nach wie vor Zweifel an der EU-Rechts-Konformität des Glücksspiel-Staatsvertrages", sagte Carstensen. Das habe er auf der Konferenz noch einmal deutlich gemacht. Der CDU-Politiker verwies darauf, dass der Abschluss des Ratifizierungsverfahrens nicht bedeute, dass eine Übereinstimmung des Vertrages mit EU-Recht in allen Punkten festgestellt sei. Dies habe die EU-Kommission in ihrer jüngsten Stellungnahme betont, sagte Carstensen.

Die EU-Kommission hatte in der vergangenen Woche in einer Stellungnahme zum Entwurf für die Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages einige Punkte des Papiers gelobt, zugleich aber auch erneut auf Probleme hingewiesen. So begrüßte die Brüsseler Behörde zwar, dass durch neue Klauseln etwa die Zahl der Anbieterlizenzen und die Begrenzung der Höchsteinsätze pro Spieler angepasst werden könnten. Allerdings wiederholte die Kommission auch, dass Marktbeschränkungen nur der Sucht- und Kriminalitätsbekämpfung dienen dürften und ihre Wirksamkeit bewiesen werden müsste.

Mit Blick auf mögliche EU-Vertragsverletzungen sagte Beck: "Wir sehen überhaupt nicht, dass es zu einem Vertragsverletzungsverfahren kommen kann." Sollte die EU-Rechtsverletzungen feststellen, "dann werden wir von uns aus auch den Staatsvertrag nachbessern".

Der Europäische Gerichtshof hatte den bisherigen Staatsvertrag im September 2010 unter anderem wegen der nicht ausreichend einheitlichen Regelungen für die einzelnen Arten von Glücksspiel zu Fall gebracht.

(APD)
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